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Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

claus13

Elite Lord
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laut Urteil vom Zweiten Senat am 25.Juli.2012 haben wir kein gültiges Wahlrecht! Das alte Wahlrecht verstieß gegen mehrere Grundgesetze.

Zitat, Quelle steht am Anfang des Beitrags:
[h=4]"Urteil[/h]
für Recht erkannt:



I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
III. 1. Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) die Antragstellerin des Organstreitverfahrens sowie die dem Organstreitverfahren beigetretene sonstige Beteiligte in dem aus Nummer II. Ziffer 1. und 2. ersichtlichen Umfang in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt.
IV. Im Übrigen werden die Anträge im Normenkontrollverfahren und im Organstreitverfahren sowie die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
V. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ihre notwendigen Auslagen zu erstatten."






Wurde es in der Zwischenzeit verfassungskonform geändert?
Eine kleine Mail an den örtlichen Wahlleiter mit der Frage, ob die kommende Bundestagswahl verfassungskonform sei, sollte einiges in Bewegung bringen. ;-))))


Gruß
claus13
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

Sorry aber infolge des Urteils ist das Sitzzuteilungsverfahren unter Berücksichtigung der Entscheidung wiederum neu geregelt worden.

Der bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 anzuwendende Wortlaut des § 6 des Bundeswahlgesetzes ist durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) eingefügt worden.

Siehe z.B. auch
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Damit haben wir ein gültiges Wahlrecht.

Gruß

Fisher
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

Danke Dir @Fisher für Deinen Link. Von wem wurde das geändert? Im Grunde von keiner legitimierten Regierung, oder sehe ich da was falsch?

Gruß
claus13
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

Hättest Du demokratisch legitimiert geschrieben, hätte ich mit Nein antworten müssen :emoticon-0124-worri

So aber waren es die gesetzgebenden Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Siehe auch Link ist nicht mehr aktiv.Mitteilung des deutschen Bundestages.

Gruß

Fisher
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

So ein Mist aber auch, grins..., warten wir was nach den Wahlen kommt.

Gruß
claus13
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

Wie kommst Du darauf, @claus13, in der BRD hätte es jemals, also nach Menschen Gedenken, eine demokratische Wahl gegeben? :emoticon-0123-party:emoticon-0123-party
 
AW: Haben wir überhaupt ein gültiges Wahlrecht??

Bin nie davon ausgegangen @hotte, aber wissen das Andere auch?? Deshalb meine dumm, naive Fragerei!
Du kannst ja mithelfen die Menschen aufzurütteln. ;-)

Gruß
claus13
 
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