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Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Warum lässt Du die Einzugsermächtigung auf Deiner Bank nicht sperren?
KEIN BILD-KEIN GELD !:emoticon-0173-middl
 
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Hallo danke reini5555 für die Info mit der Verbraucherzentrale . Habe am Donnerstag ein Termin dort . Habe an die Verbraucherzentrale garnicht gedacht . Einzugsermächtigung wurde schon gesperrt , deswegen kam ja ein Brief mit Mahnung für offenen Bertrag für Dezember und Januar .
 
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Hi 123maus
Die Einzugsermächtigung zu widerrufen ist das dümmste was man in so einem Fall machen kann.
An Deiner stelle würde ich schnellstens zum Anwalt gehen! Du hast eine Einzugsermächtigung für einen noch laufenden Vertag einseitig wiederechtlich gekündigt und bist somit vertragsbrüchig geworden da SKY deinem Kündigungswunsch nicht entsprochen hat.
Du hättest so hart wie es klingt weiter bezahlen und Sky schriftlich auf ihren Fehler hinweisen müssen und dann je nach Reaktion die Angelegenheit einem fähigen Rechtsbeistand übergeben sollen.

MFG Jens
 
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Natürlich kann man die Zahlung vorübergehend stoppen bis der Sachverhalt geklärt ist.Das Geld sollte man aber bis zum Prozess zurücklegen.Es wird ja auch von Sky der bestehende Vertrag nicht erfüllt.
Wenn man noch einen älteren Vertrag mit Sky hat stehen die Chancen narürlich noch besser.

Auf jeden Fall sollte man sich sofort Rechtsbeistand suchen.



Ich hoffe das es endlich mal zu einen ordentlichen Schauprozess kommt.
 
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Hi
na klar kann man das ...
Man muss es nur dem Vertragspartner vorher anzeigen und die Einspruchsfrist abwarten ;-)
MFG
 
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Hi also war am Donnerstag bei der VZ . Sie werden sich jetzt Erstmal um den Fall kümmern . So wie es aussieht könnte ich Glück haben, da mir Sky schriftlich bestätigt hatte das mein Vertrag weiter läuft wie vorher also zu den alten AGB von 2008 (Premiere AGB). Hätte nur fast versäumt einen Widerspruch zu machen wegen der Mahnung für die offenen Beträge von Dezember und Januar . Sie haben auch gleich bei Sky angerufen aber die nette Frau war im Urlaub wurde am Telefon gesagt. Bin mal gespannt wie es weitergeht . Ich möchte Einfach nur das der Vertrag sofort endet.
 
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Hi danke nochmal an reini5555 . Der Tip mit der Verbraucherzentrale hat Früchte getragen . Ein schreiben von denen hat bewirkt das sie mich vorzeitig aus den Vertrag rauslassen und die offenen Beträge ausbuchen . Gott sei dank , jetzt habe ich das vom Hals . Ich kann jeden nur Empfehlen sich ein Termin bei der VZ zu machen die Probleme haben mit Sky die Kosten sind gering und sind es zu 100% wert laut meiner Erfahrung . Danke nochmal reini5555
 
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Nur gut das ich diesen Laden gekündigt habe.

Sky wird mir langsam unheimlich und unseriös.

Eine Schande sich bei den Verbraucherzentralen und Anwälten sein Recht erkämpfen zu müssen.

Leider bekommt Sky immer noch ahnungslose Kunden die später auf die Nase fallen.

Ein Beispiel ist schon,daß erwachsene Menschen ohne Kinder bei Programmumschaltung ein 4 stelligen Jugendschutzpin eingeben müssen, obwohl der selbe Film ein halbes Jahr später auf Pro7 läuft.
 
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AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Letzteres liegt nicht an Sky sondern an den Jugendschutzbestimmungen der Landesmedienanstalt. Und der Film, der um 20 Uhr bei Pro7 ohne PIN läuft,
ist dann eine geschnittene Fassung.

Einer der wenigen Punkte, die man Sky nicht zur Last legen kann.
 
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Trotzdem hat niemand Lust sich bevormunden zu lassen.
Des Weiteren stimmt der Rest auch nicht ganz.
In HD bekomme ich sehr wohl eine Pin Abfrage aber nicht bei SD Sendern im Free TV, die sind frei bei den privaten(RTL Pro7 und Co.) ja frei.
Also auf der Basis total sinnbefreit das Ganze.
Der Jugendschutz hat schon seinen Sinn, nur sollte dieser auch dauerhaft abschaltbar sein bei Bedarf.
Da gäbe es bestimmt Mittel und Wege aber so brauchst sich niemand wundern, das keiner Bock auf den CI+ Scheiß hat.
 
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Ja, ich habe auch keine Lust an der roten Ampel zu stehen.......aber das ist jetzt nicht wirklich Vorwurf an den, der die Ampel gebaut hat .

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Da bringst du was durcheinander. Bei RTL & Co. kommt nie eine PIN Abfrage, egal ob HD oder SD. Die zeigen ja auch immer nur FSK-Fassungen zu erlaubten Zeiten. Und nie eine FSK16 Fassung um 13 Uhr.
Oder die würde dann geschnitten.

Ob die gesetzgebung Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt, aber Sky kann ausnahmsweise nichts dafür.
 
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Ich weiß nicht, wie es bei Sat ist aber im Kabelnetz werden abends bei den Filmen genau diese Abfragen getätigt, die bei den gleichen Sendern in SD nicht Notwendig sind.
Und ich rede hier sehr wohl von den Privaten.
Das letzte Mal, als mich das nervte ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es geändert wurde.
 
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AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Bei RTL und allen anderen Free TV Sendern laufen gar keine Sendungen zu Zeiten, die einen Jugendschutzpin erfordern. Aber ich habe mal gegooglet, es gibt vereinzelte Berichte über solche Fehler. Das waren aber allesamt technische Fehler der Sender oder beim EPG.
Es bleibt dabei, bei den Privaten und allen anderen freien Sendern gibt es weder in HD, noch in SD eine PIN Abfrage.....wäre auch noch schöner.....

EDIT. Bei Kabeldeutschland mit deren Gängelhardware gibt es das wirklich. :emoticon-0124-worri Ändert aber nichts daran, das Sky darauf keinen Einfluss hat.
 
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Hallo Alle!
Sagt mal, kann es sein, dass die einzige Mailanschrift, die noch funktioniert widerruf@sky.de ist?
Meinen Widerspruch gegen die Änderung der Geschäftsbedingungen an service@sky.de oder info@sky.de habe ich als Unzustellbar zurückbekommen.
Per Fax geht ja schon lange nicht mehr. Sonst bliebe nur schriftlich an:


Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
22033 Hamburg


Oder hat jemand eine bessere Mail als widerruf@sky.de ??? Oder sollte die reichen?
Grüße
VF
 
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