Computerbesitzer müssen keine Rundfunkgebühren für ihren PC bezahlen, wenn sie mit ihrem Gerät kein Fernseh- oder Radioprogramm empfangen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag in gleich zwei Urteilen entschieden (AZ.: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI). Damit hoben die Richter zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf. Begründung der Richter für die Entscheidung: Im Vergleich zu Fernseher oder Radio stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen "nur eine untergeordnete Funktion dar".
quelle: t-online
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