Bundesrat kritisiert EU-Vorstoß zu Websperren
Der deutsche Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission zu einer europaweiten Verpflichtung zum Aufbau von Sperrsystemen gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert.
"Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Vorschlags, sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen", heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss.
Man weist aber darauf hin, dass es die Auffassung des Bundesrates ist, dass eine für eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie die Entfernung der entsprechenden Webseiten aus dem Internet erforderlich ist. Alle Maßnahmen müssten deshalb primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein.
Statt also eine Sperr-Infrastruktur aufzubauen, wie es der Richtlinienvorschlag vorsieht, wäre eine konsequente Verfolgung der Straftaten in diesem Bereich mit effektiven Ermittlungsmethoden erforderlich. Insbesondere Täternetzwerke und die Betreiber entsprechender Server müssten dabei mit Nachdruck ermittelt werden.
"Die bloße Sperrung von Internetseiten ist nicht gleichermaßen zielführend", stellte der Bundesrat klar. Immerhin seien die Sperren leicht zu umgehen. Weiterhin spiegelten sie einen Schutz vor, der in Wahrheit nicht gegeben ist. Internetsperren würden außerdem auch den rechtsstaatlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes widersprechen.
Quelle: winfuture
Der deutsche Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission zu einer europaweiten Verpflichtung zum Aufbau von Sperrsystemen gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert.
"Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Vorschlags, sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen", heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss.
Man weist aber darauf hin, dass es die Auffassung des Bundesrates ist, dass eine für eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie die Entfernung der entsprechenden Webseiten aus dem Internet erforderlich ist. Alle Maßnahmen müssten deshalb primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein.
Statt also eine Sperr-Infrastruktur aufzubauen, wie es der Richtlinienvorschlag vorsieht, wäre eine konsequente Verfolgung der Straftaten in diesem Bereich mit effektiven Ermittlungsmethoden erforderlich. Insbesondere Täternetzwerke und die Betreiber entsprechender Server müssten dabei mit Nachdruck ermittelt werden.
"Die bloße Sperrung von Internetseiten ist nicht gleichermaßen zielführend", stellte der Bundesrat klar. Immerhin seien die Sperren leicht zu umgehen. Weiterhin spiegelten sie einen Schutz vor, der in Wahrheit nicht gegeben ist. Internetsperren würden außerdem auch den rechtsstaatlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes widersprechen.
Quelle: winfuture