Folgendes Problem:
Ich bin in 03.2005 Umgezogen.(Eigenbedarfskündigung) In meinen neuen Mietvertrag war ein Stellplatz vorgeschrieben. Mit diesem Mitvertrag bin ich dann zum Amt. Das Amt genehmigte den Umzug.
Da ich soziale Verantwortung zeigen wollte, fragte ich ob es möglich wäre, den Stellplatz, der ja praktisch auch genehmigt wurde, erst zum 09.2005 einzubeziehen, damit mein Leistungsträger auch Kosten spart. (ich hatte noch eine andere kostenlose Unterstellmöglichkeit meines PKWs in der alten Wohnung wo meine Eltern n och wohnten bis 09.2005.) Das Amt war einverstanden, die Stellplatzkosten ab 09.2005 wurden gezahlt.
Jetzt wurde der Stellplatz bzw. deren Kosten nicht mehr übernommen. Klage ist eingereicht. (ab 04.2012) Von dort erhielt ich jetzt folgende Antwort(Gericht)
Ausweislich … der Verwaltungsakte war aus der Miete der Teil für den Stellplatz gestrichen worden. Erst mit der Änderung des Mietvertrages zum 1.3.2005 war die Miete für den Stellplatz Gegenstand des Mietvertrages. Entweder stand dem Kläger der Stellplatz in der Zeit vom … bis … (7 Monate) kostenfrei zur Verfügung oder es war möglich die Wohnung ohne den Stellplatz anzumieten. In beiden Fällen liegt dem nunmehrigen Anfall der Stellplatzkosten eine freiwillige Erklärung des Klägers zugrunde. Somit würde eine Übernahme der Kosten ausscheiden.
Was soll dieses Schreiben nun Aussagen? Ich soll mich dazu äußern.
Wie gesagt, Stellplatz ist Bestandteil des Mietvertrages wurde aber lt. Vereinbarung erst ab 09.2005 bezahlt und auch einbezogen. Eine kostenlose Nutzung war nicht möglich, sondern erst eine kostenpflichtige Nutzung ab 09.2005.(lt. Vereinbarung)
Ich hoffe, jemand kann etwas dazu sagen, bzw. wie ich mich äußern sollte, damit mir keine Nachteile entstehen. Bei diesen Beamtendeutsch kann man schell etwas falsch verstehen.
Ich sage schon mal danke.
Ich bin in 03.2005 Umgezogen.(Eigenbedarfskündigung) In meinen neuen Mietvertrag war ein Stellplatz vorgeschrieben. Mit diesem Mitvertrag bin ich dann zum Amt. Das Amt genehmigte den Umzug.
Da ich soziale Verantwortung zeigen wollte, fragte ich ob es möglich wäre, den Stellplatz, der ja praktisch auch genehmigt wurde, erst zum 09.2005 einzubeziehen, damit mein Leistungsträger auch Kosten spart. (ich hatte noch eine andere kostenlose Unterstellmöglichkeit meines PKWs in der alten Wohnung wo meine Eltern n och wohnten bis 09.2005.) Das Amt war einverstanden, die Stellplatzkosten ab 09.2005 wurden gezahlt.
Jetzt wurde der Stellplatz bzw. deren Kosten nicht mehr übernommen. Klage ist eingereicht. (ab 04.2012) Von dort erhielt ich jetzt folgende Antwort(Gericht)
Ausweislich … der Verwaltungsakte war aus der Miete der Teil für den Stellplatz gestrichen worden. Erst mit der Änderung des Mietvertrages zum 1.3.2005 war die Miete für den Stellplatz Gegenstand des Mietvertrages. Entweder stand dem Kläger der Stellplatz in der Zeit vom … bis … (7 Monate) kostenfrei zur Verfügung oder es war möglich die Wohnung ohne den Stellplatz anzumieten. In beiden Fällen liegt dem nunmehrigen Anfall der Stellplatzkosten eine freiwillige Erklärung des Klägers zugrunde. Somit würde eine Übernahme der Kosten ausscheiden.
Was soll dieses Schreiben nun Aussagen? Ich soll mich dazu äußern.
Wie gesagt, Stellplatz ist Bestandteil des Mietvertrages wurde aber lt. Vereinbarung erst ab 09.2005 bezahlt und auch einbezogen. Eine kostenlose Nutzung war nicht möglich, sondern erst eine kostenpflichtige Nutzung ab 09.2005.(lt. Vereinbarung)
Ich hoffe, jemand kann etwas dazu sagen, bzw. wie ich mich äußern sollte, damit mir keine Nachteile entstehen. Bei diesen Beamtendeutsch kann man schell etwas falsch verstehen.
Ich sage schon mal danke.