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ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

Andy009

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Hallo,

folgende Situation:

Ich werde wahrscheinlich in kürze einen 1 EUR Job antreten müssen.

Da ich aber gesundheitlich Eingeschränkt bin, habe ich bisher bei Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen (auch mit Praktikas) einen Zuschlag in Höhe von 35 % der RL erhalten. (§21 Abs. 4 SGB II) Die Höhe des Zuschlages betrug zuletzt immerhin 127,40 EUR.

Was mich jetzt intressieren würde, erhalte bzw. würde ich diesen Zuschlag auch bei einer 1 EUR Tätigkeit erhalten? Die 1 EUR Tätigkeit würde immerhin 6 Monate laufen.

Vielleicht kann mir jemand diese Frage kurz beantworten.

Für eure Hilfe Vielen DANK.
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

Hallo Andy009

so viel ich weiss änder der 1 € Job nichts an dem §21 Abs. 4 SGB II, weil das Geld für deine Gesundheitlich Einschränung ist,
ich an deiner stelle würde das aber mal mit meinen Sachbearbeiter besprechen was mir auch fraglich ist was du für einschrängung
hast und was du für einen 1 € Job machen sollst, du brauchst das hier nicht zu schreiben kannst mir auch eine PN schicken wenn
du möchtest.

gruß TV Pirat
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

Hallo TV Pirat,

ja, das beste ist, das ich mal mit meinen Fallmanager spreche. Den Vorstellungstermin habe ich erst nächste Woche. Aber ich kenne den Arbeitgeber bzw. den Chef / Leiter wo die Tätigkeit stattfinden soll ganz gut. Also von daher sollte das ganze ganz locker von statten gehen.

Was natürlich meine gesundheitlichen Einschränkungen betrifft, sieht es wieder ganz anders aus. Eigentlich dürfte ich im kalten (es findet ja auch im Winter statt) nicht arbeiten. D.h. aufgrund einer seltenen Erkrankung darf ich nicht ständig Kälte und Wärme ausgesetzt werden. Nun muss man natürlich sehen was auf mich hinzu kommt. Aber ich würde es schon gerne machen, da ich den Chef gut kenne und es sind ja nur 4 Stunden am Tag (wahrschheinlich). Und wenn es dann auch noch diesen Zuschlag gibt, hilft das einen noch viel mehr weiter.
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

dann spreche mal mit dem Fallmanager vom Jobcenter und schau was er sagt, aber für mich ist das eigendlich klar das
du den Mehrbedarf weiter bekommst.

gruß TV Pirat
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

So weit ich das lese wird " Mehrbedarf " nur bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben geleistet, nicht aber bei 1 Euro Jobs, nur wenn dieser 1 Euro Job von der Arge als Maßnahme anerkannt wird. sry
mfg psychotie
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

@psychotie

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das ist wohl vom Jobcenter dieser 1 € Job, sonst brauch er sich da ja wohl nicht mit
seinen Fallmanager unterhalten und der Mehrbedarf §21 Abs. 4 SGB II besagt folgendes:

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folge desen hat er den anspruch auch weiter.

gruß TV Pirat
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

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Die Beschreibung lässt vermuten, dass es sich dabei nicht um einen typischen und den 1-Euro-Regelungen entsprechenden Arbeitsplatz handelt. Schließlich sollen ja keine "normalen" Arbeisplätze durch diese Tätigkeit gefährdet werden. Wäre auch mal interessant hier zu erfahren worum es sich bei dieser Tätigkeit inhaltlich handelt. Da verdrängt man schnell mal ein paar Tarifbeschäftigte aufgrund des Profitstrebens eines Arbeitgebers.

Viele lernen ihren Chef erst richtig kennen, wenn sie von ihnen abhängig geworden sind. Sei da sehr sehr vorsichtig! Auf Informationen aus Foren kannst Du dich im Konfiktfall niemals berufen, da stehst Du dann ganz ganz ganz allein da.
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

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Also, bei dieser Tätigeit geht es u.a. um Besucherbetreuung, Kassieren von Eintrittskarten, vielleicht Fütterung (Gehege) Wegereinigung u.s.w. Die maßnahme wurde vom ALG II Träger vorgeschlagen und läuft über eine Beschäftigunggesellschaft.

Ja das mit dem kennen ist auf dem Lande ganz normal. Der kennt doch fast jeder jeden. Aber du hast natürlich recht, wenn man erst dort arbeiten tut, ist es meist ganz anders, als privat.

So sollte ich die Maßnahme zuerst ganz woanders durchführen. Aber dieser Arbeitgeber, ich nenne ihn mal so (ein Zweiradmuseum) hat abgesagt, obwohl ich mich nicht mal vorgestellt habe. Der Witz an der ganzen Sache ist, ich habe dort mal gewohnt, wir waren also Nachtbarn.
 
AW: ALG II - Mehrbedarf / Zuschlag bei 1 EUR Job

Der im Volksmund so genannte 1,- € Job ist ja in Wirkilichkeit nur eine Arbeitsgelegenheit nach §16d SGB II. Nach §16d Abs. 7 SGB II ist während dieser Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Als angemnessen wird hier gern recht willkürlich bis max. 1,50 €/Std festgelegt. Viele Freak-Center zahlen hier aber nur je nach Region, 1,- €. Von daher auch der fehlerhafte Begriff 1,-€ Job. Das Gesetz lässt also auch mehr zu, da der Begriff der Angemessenheit kein klar definierter Rechtsbegriff ist. Ist also der Mehraufwand bei einer derartigen Tätigkeit höher, so kann man auch gemäß §16d Abs. 7 SGB II hier durchaus auch mehr einfordern und auch bei Weigerung durch die Freak-Behörde einklagen. Klagen sind vor dem SG und LSG stets kostenlos, wenn man diese in Eigenregie führt.

Um zur Sache zurückzukehren sei festgestellt, dass, da es sich bei dem 1,- € um eine reine Mehraufwandsentschädigung handelt, der Mehrbedarfsanspruch nach §21 SGB II auch logischerweise fortbesteht. Mithin der Mehrbedarf auch weiterhin gezahlt werden muss. Die Mehraufwandsentschädigung nach §16d Abs. 7 SGB II ist hier ausschließlich nur für den Mehraufwand der im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht gedacht. Die Mehraufwandsentschädigung ist nicht etwa dazu gedacht hier seine fortlaufende Bedarfe nach §20 (Regelsatz) u. §22 (Unterkunftskosten) als auch nach §21 SGB II (krankheitsbedingter Mehrbedarf) selbst zu decken.
 
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