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zweitwohnsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

soyaan

Newbie
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8. November 2010
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tag allerseits
eine bekannter von mir hat sein studium gerade beendet. hat sich arbeitslos gemeldet und bekommt harz 4. er will als zweitwohnsitz sich bei seinem bruder melden. grund ist das leasingauto des bruders für vorstellungen benutzen zu können. leasingsbedingung. muss der mitbenutzer im haushalt ( zweitwohnsitz ) gemeldet sein. er hält sich aber ausschließlich in seinem ersten wohnsitz.
kann es mit harz 4 probleme geben. er will das melden aber vorab sich informieren.
danke im voraus
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

Grundsätzlich wäre interessant, ob er für seinen Erstwohnsitz Leistungen wie Miete etc. erhält.

Man darf generell nur dort Sozialleistungen beantragen und beziehen, wo man auch hauptamtlich gemeldet ist.
Dort muss man auch anwesend und jederzeit erreichbar sein.

Sollte Dein Bekannter außer der Mitbenutzung des Autos keinerlei weitere Vorteile im Sinne des SGB anstreben und an beiden Wohnsitzen kostenfrei wohnen dürfen, ist es korrekt, den Wohnsitz zu melden, Nachteile entstehen keine.

Aber wie gesagt, sofern er Zuschüsse für seinen Hauptwohnsitz erhält, wird man von ihm verlangen, die günstigere Variante zu wählen.

Gruß

Fisher
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

danke für ihre schnelle antwort
zitiere!

"Man darf generell nur dort Sozialleistungen beantragen und beziehen, wo man auch hauptamtlich gemeldet ist".

das macht er auch.

"Dort muss man auch anwesend und jederzeit erreichbar sein".

das ist er auch. es geht nur um das auto mitbenutzen zu können, da leasing das verlangt. er zahlt dort keine miete.
für das hauptwohnsitz bekommt er zuschüsse. will keine zusätzliche leistung beanspruchen (geht sowieso nicht!).

zitiere

"Aber wie gesagt, sofern er Zuschüsse für seinen Hauptwohnsitz erhält, wird man von ihm verlangen, die günstigere Variante zu wählen".

habe das nicht verstanden. soll heissen, das er für den hauptsitz keine miete mehr bekommt? wegen der zweiwohnung keine zuschüsse?

viele kinder haben einen zweitwohnsitz bei ihre eltern!. wurde man von denen auch verlangen die günstigere variante zu wählen?
darf man prinzipiel als harz 4 empfänger einen zweitwohnsitz ( bei eltern und auch woanders ) haben?

danke nochmal
gruess
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

ja darfst 2 Wohnsitz haben .
Der Lebensmittelpunkt wird herangezogen für die Berechnung Hartz 4.
Kosten für die Unterkunft werden ggflls gekürzt (abhängig von der Aufenhaltszeit am 2 Wohnsitz)
Da aber nur ein fiktiver Wohnsitz angenommen wird.
Vertrag über kostenfreies Wohnen machen und vorlegen .
Schriftlich erklären das der 2 Wohnsitz nur wegen des Mietwagens angenommen wird und dort kein tatsächlicher Aufenthalt ist.
mfg
psychotie
 
AW: zweitwohnsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

Rest ist ja geklärt. Von mir nur ein zusätzlicher Hinweis mit einem Wort: Zweitwohnsitzsteuer.
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

...

das ist er auch. es geht nur um das auto mitbenutzen zu können, da leasing das verlangt. er zahlt dort keine miete.
für das hauptwohnsitz bekommt er zuschüsse.
...

Mal von der eventuellen Zweitwohnungssteuer abgesehen, könnte das Job-Center den Umzug in die Zweitwohnung, die mietfrei benutzt wird/werden kann, verlangen, damit die Mietkostenübernahme entfällt.
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

...vor allem soll er mal dem Jobcenter klar machen das sie sich an einem Betrug gegenüber der Leasingfirma beteiligen sollen.
Erhält sich ja nie in dieser Wohnung auf. Das das ja alles nur Pro Forma ist.
 
AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

das ist kein betrug. blödsin. leasingfirma erlaubt das mitbenutzen. sie geben allerdings vor, das die person auch da gemeldet sein muss. period. muss schon vorher lesen was ich geschrieben habe. bitte machen sie das hier zu, bevor noch mehr mutmaßungen in die welt gesetzt werden. hat sich erledigt.
bedanke mich für die ihre hilfe
 
AW: zweitwohnsitz bei harz 4 empfänger ein problem?

Warum ist es denn kein Betrug? Zieh zu deinem Bruder, und zwar legal, dann ist alles in Ordnung. Aber so, wie du es gerne hättest, ist es mit Sicherheit ein Verstoß gegen die AGB der Firma...
 
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