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PC & Internet Wie aus einer anderen Zeit: Härtere Strafen für Filesharer gefordert

Für die meisten Nutzer sind die Debatten um den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im Netz zwar längst eine Sache der Vergangenheit - doch auf der Gesetzgebungsebene kommen sie teilweise gerade erst richtig an. Eine herbe Verschärfung der Strafandrohungen wurde jetzt im einst so liberalen Schweden auf den Weg gebracht.

Unter dem Eindruck der Prozesse gegen die ursprünglichen Betreiber der Torrent-Plattform The Pirate Bay hatte das Justizministerium ein Fachgremium mit einer umfassenden Analyse der aktuellen Rechtslage und dem Herausarbeiten empfehlenswerter Weiterentwicklungen beauftragt. Das Ergebnis dessen liegt nun vor. Und im Raum steht nun eine Strafverschärfung, wie aus einem Bericht des Magazins TorrentFreak hervorgeht.

Im Kern geht es darum, differenzierter über die Schwere der jeweiligen Taten entscheiden zu können. Das will man aber in erster Linie bewerkstelligen, indem ernsthafte Vergehen in großem Stil weitaus stärker subventioniert werden als bisher. In den bisherigen Gesetzen zu dem Thema gab es schlicht keine nennenswerte Differenzierung, sondern nur ein allgemeines Strafspektrum, in dem sich ein Gericht bewegen konnte.

Fester draufhauen
Das bisherige Höchstmaß von zwei Jahren Haft soll zukünftig aber nur noch für minderschwere, relativ normale Fälle in Frage kommen. Im Minimum gab es eine Geldstrafe. Die neue Stufe für schwerere Vergehen soll nun ein Strafmaß zwischen Mindestens sechs Monaten bis hin zum Maximum von sechs Jahren beinhalten.

Das hat auf den ersten Blick im Grunde den Effekt, dass etwa die Betreiber von The Pirate Bay eine weitaus härtere Strafe erhalten hätten. Nach dem alten Gesetz wurden Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström Strafen zwischen vier und zehn Monaten verurteilt. Skaliert man die Urteile hoch, wären dann wohl Haftzeiten zwischen einem und fast drei Jahren herausgekommen.

Allerdings dürfte die Sache in der Praxis auch allgemein zu einer Strafverschärfung führen, die nicht nur bei umfangreichen Verstößen greift. Denn aus dem bisherigen Strafmaß fallen diese ja nun weg. Entsprechend bleibt den Gerichten somit auch bei minderen Vergehen mehr Spielraum nach oben, da sie nicht Gefahr laufen, einen kleinen Täter im Vergleich zu einem großen Fisch unverhältnismäßig hart zu bestrafen.

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Quelle; winfuture
 
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