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PC & Internet Südafrikanisches Gericht fällt hartes Präzedenzurteil gegen Filesharer


In Südafrika wurde zum ersten Mal ein Internetnutzer wegen der illegalen Verbreitung eines Kinofilms verurteilt. Da ein 29-jähriger IT-Experte ein urheberrechtlich geschütztes Werk über The Pirate Bay zur Verfügung stellte, muss er nun fünf Jahre hinter Gitter. Bislang wurden derartige Vergehen von den Gerichten des Landes kaum verfolgt.

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Südafrikanische Schwarzkopierer hatten vonseiten des Rechtssystems bislang wenig zu fürchten. In den seltensten Fällen wurde ein derartiges Vergehen tatsächlich vor einem Gericht verhandelt. Nun setzte das Zivilgericht des Landes im Rahmen eines Präzedenzfalls allerdings ein klares Zeichen. Da ein 29-jähriger Informatiker am 21. November 2013 einen Film über die BitTorrent-Plattform The Pirate Bay geteilt hat, muss er nun eine fünfjährige Haftstrafe absitzen.

Bereits zu Anfang des Prozesses war klar, dass das Gericht wohl zu einem harten Urteil kommen wird. Die "Südafrikanische Föderation gegen Urheberrechtsverletzungen" (SAFACT) war als Lobby-Verband Auslöser der Strafverfolgung. Der Zusammenschluss aus mehreren Copyright-Inhabern hatte nach eigenen Angaben einen Hacker beauftragt, um den Uploader des betroffenen Films zu identifizieren und daraufhin öffentlichkeitswirksam anzuklagen.

Der schuldige Familienvater Majedien Norton bekannte sich gleich zu Anfang als schuldig. Wie er vor Gericht erklärte, habe er den Film im letzten Jahr als illegale Kopie auf einem Markt gekauft und den Inhalt der DVD daraufhin über The Pirate Bay geteilt. Auf Grundlage eines Anti-Fälschungs-Gesetzes sprach das Gericht daraufhin eine fünfjährige Haftstrafe aus.

Im internationalen Vergleich sticht die Härte des Urteils besonders hervor. In den meisten westlichen Ländern muss wegen der nicht kommerziellen Verbreitung eines einzelnen Films, nicht einmal mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. In aller Regel erheben Vertreter der Urheberrechtsinhabers Ansprüche lediglich im Rahmen von strafbewehrten Unterlassungserklärungen.

Quelle: Gulli
 
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