Das Europäische Parlament hat aktuell die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet. Diese Richtlinie betrifft nicht nur Finanzdienstleistungen, sondern enthält auch eine Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) als überflüssig und problematisch angesehen wird.
Nach der Richtlinie kann nur der gesamte Kaufvertrag widerrufen werden, was zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn Kunden einzelne Produkte aus einer Sammelbestellung behalten möchten. Diese Regelung wird von den Branchenvertretern kritisiert, da sie für Unternehmen einen technischen Mehraufwand bedeutet und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen könnte.
Auf die neue Richtlinie hatte man sich in der EU bereits im Juni geeinigt. Darin heißt es unter anderem:
In Erwägungsgrund 25 des Rechtstextes heißt es nur, dass Teilwiderrufe den Kunden ermöglicht werden „können“, falls Händler eine technische Lösung finden. Wie sie einzelne Artikel einer Sammelbestellung nur mittels der Vertragsnummer, dem Kundennamen und dem Bestätigungsweg eindeutig identifizieren sollen, bleibt unbeantwortet.
Der ursprüngliche Gedanke der EU, das Widerrufen von Waren genauso einfach zu machen, wie das Bestellen, werde durch die neue Verordnung völlig realitätsfern umgesetzt, so der Bundesverband. Für Branchen wie den Modehandel kann das zu einem Problem werden, da gerade Kleidungsstücke oft gesammelt bestellt werden, um sie zu Hause anzuprobieren und bei Nichtgefallen einzelne Stücke zurückzusenden.
Quelle; mobiflip
Nach der Richtlinie kann nur der gesamte Kaufvertrag widerrufen werden, was zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn Kunden einzelne Produkte aus einer Sammelbestellung behalten möchten. Diese Regelung wird von den Branchenvertretern kritisiert, da sie für Unternehmen einen technischen Mehraufwand bedeutet und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen könnte.
Auf die neue Richtlinie hatte man sich in der EU bereits im Juni geeinigt. Darin heißt es unter anderem:
Mit der Vereinbarung wird die Ausübung des Rechts auf Widerruf bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen erleichtert, indem eine leicht auffindbare „Widerrufsfunktion“ in die Benutzeroberfläche des Dienstleisters aufgenommen wird. Das Ziel dieser „Widerrufsfunktion“ ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher für ihr Recht auf Widerruf zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass es nicht aufwändiger ist, von einem Vertrag zurückzutreten, als ihn zu schließen. Da dies für alle Arten des Fernabsatzes wichtig ist, gilt die Widerrufsfunktion für alle im Fernabsatz geschlossenen Verträge und nicht nur für Finanzdienstleistungsverträge.
In Erwägungsgrund 25 des Rechtstextes heißt es nur, dass Teilwiderrufe den Kunden ermöglicht werden „können“, falls Händler eine technische Lösung finden. Wie sie einzelne Artikel einer Sammelbestellung nur mittels der Vertragsnummer, dem Kundennamen und dem Bestätigungsweg eindeutig identifizieren sollen, bleibt unbeantwortet.
Der ursprüngliche Gedanke der EU, das Widerrufen von Waren genauso einfach zu machen, wie das Bestellen, werde durch die neue Verordnung völlig realitätsfern umgesetzt, so der Bundesverband. Für Branchen wie den Modehandel kann das zu einem Problem werden, da gerade Kleidungsstücke oft gesammelt bestellt werden, um sie zu Hause anzuprobieren und bei Nichtgefallen einzelne Stücke zurückzusenden.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; mobiflip