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PC & Internet Whatsapp-Datenabgleich mit Facebook für Deutschland untersagt


Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Whatsapp per Verwaltungsanordnung untersagt, die Daten deutscher Whatsapp-Nutzer mit Facebook abzugleichen. Bereits übertragene Daten müssten zudem gelöscht werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Caspar begründet den Schritt mit einem Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht.

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WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit Facebook Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen, die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.

Die Behörde begründet das Verbot damit, dass Facebook und Whatsapp die Nutzer nicht um Erlaubnis gefragt haben, die Accounts miteinander zu verknüpfen. Da es sich aber um getrennte Unternehmen handelt, hätte das aber geschehen müssen. Facebook hat zwar den Betreiber des Messengers gekauft – und ist damit Mutterkonzern, Whatsapp blieb aber ein eigenes Unternehmen und so verarbeiten sie auch die Nutzerdaten jeweils auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.

Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung. Wenn nun Daten ausgetauscht werden sollen, funktioniere das nur mit einer Erlaubnis der Nutzer – und diese müsse sowohl WhatsApp als auch Facebook einholen.

Zudem teile Whatsapp mit Facebook auch Daten vollkommen Unbeteiligter: In den neuen AGB sicherte sich der Messenger das Recht zu, auch die Daten aus dem Adressbuch weiterzugeben. Weil Whatsapp dazu kein Recht hatte, mussten die Nutzer zusichern, zur Weitergabe der Kontaktdaten berechtigt zu sein – was in nahezu allen Fällen nicht der Wahrheit entsprechen dürfte.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.

Dass die Datenschützer nun aktiv werden, hängt auch mit der Frist zusammen, die am Wochenende abgelaufen ist: Eine Datenweitergabe konnten WhatsApp-Nutzer zwar nicht verhindern, aber zumindest konnte man untersagen, dass Facebook die Nutzerdaten für Werbezwecke auswerten darf.

Fazit:

Zum Thema nimmt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar wie folgt Stellung:

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.
Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“

Facebook habe „diese gigantische Menge von Daten (…) zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben“, so Caspar weiter, allerdings mit dem Einwand, dass es nur eine Momentaufnahme ist. Für die Zukunft befürchtet er daher, dass „das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird“.

Eine Facebook-Sprecherin kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Facebook handelt in Übereinstimmung mit dem EU-Datenschutzrecht. Wir werden mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten, um seine Fragen zu beantworten und um Bedenken zu beseitigen.“ Konkretere Äußerungen zur Auswirkung der Entscheidung macht das Unternehmen nicht.

Quelle: Tarnkappe
 
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