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Handy - Navigation Was kann die neue Autobahn-App?

Sie liefert Webcam-Bilder und Informationen über Baustellen, Elektro-Ladesäulen oder Raststellen - die Autobahngesellschaft des Bundes hat eine neue App für Autofahrer vorgestellt. Doch die hat ihre Grenzen.
Eine neuen Service-App der bundeseigenen Autobahngesellschaft soll Autofahrern bessere Informationen über die Verkehrslage liefern. Nutzer können die "Autobahn App" ab heute kostenlos für die Betriebssysteme iOS und Android herunterladen. Am Vormittag stellte die Gesellschaft die App vor. Sie solle nicht mit Google Maps & Co. konkurrieren, sondern diese Angebote ergänzen, hieß es.

Hunderte Kameras an der Strecke​

Die Autobahn GmbH verspricht "exklusive Daten". Nutzer sollen sich beispielsweise über hunderte Webcams entlang der Autobahnen ein eigenes Bild über die Verkehrslage machen können. Erstmalig würden Verkehrs- und Infrastrukturinformationen sowie weitere Daten rund um die Autobahnen gebündelt. Die App soll außerdem Ladesäulen für Elektroautos sowie LKW-Stellplätze anzeigen und Informationen darüber geben, ob es an Rastplätzen eine Dusche, einen Shop oder WLAN gibt.
Zusätzlich soll die App besser über Umleitungen informieren - etwa wo es Baustellen oder Unfallstellen gibt und wann sie wieder aufgelöst werden. In einer geplanten weiterentwickelten Version sollen Nutzer die Möglichkeit bekommen, sich bereits Wochen vor einer Reise zu informieren. Die Autobahngesellschaft komme als erste an die nötigen Informationen und gebe sie über die App weiter, früher als etwa Google Maps, sagte Strategiechef Albrecht Klein.

Keine Navigation möglich​

Laut Autobahn GmbH soll eine eigenständige Navigation zum Ziel nicht möglich sein: "Die Autobahn App ist keine Navigations-App und konkurriert somit nicht mit etablierten Navigationsanbietern." Allerdings könnten Start und Ziel an eine Navigations-App auf dem Smartphone weitergegeben werden. Nutzerbezogene Standortinformationen sollen nur dann erhoben werden, wenn sich ein Nutzer beim Routen-Check für die Kartenansicht aktiv orten möchte.
Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte, die App biete Autofahrern zwar einige praktische Hinweise, liefere aber wenig Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Angeboten. "In Sachen digitale und dynamische Verkehrssteuerung sollte bald noch mehr möglich sein."
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem Jahreswechsel anstelle der Bundesländer für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt des rund 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes in Deutschland zuständig.
Quelle: tagesschau.de
 
Ich bin wahrscheinlich 1 Mio Kilometer auf den BAB's unterwegs gewesen und habe so eine App nie gebraucht... Man "darf" das Handy oder Smartphone als Fahrer in der BRD nicht berühren, also was soll es dem Fahrer dann für einen Mehrwert bringen?

Dieses Land ist teilweise rückschrittlicher als Mosambik... und hinkt eh hinter allem, was digital heißt, hinterher!!

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
Berühren darfst Du Dein Handy, aber es muss dabei in einer Halterung stecken. Du darfst Dein Handy nur nicht in der Hand halten!
 
§23 Absatz 1a StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder
a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Was sich lediglich geändert hat ist, dass das Verbot nun sämtliche elektronischen Geräte umfasst, also auch Funkgeräte, Tablets und dergleichen - was für mich als Funkamateur
natürlich extrem ärgerlich ist...:cautious:
 
Zuletzt bearbeitet:
@MonsiHB Das ist quatsch was du sagst. Das sind kumulative Tatbestandsmerkmale, da steht das kleine Wort UND. Du darfst ein Gerät nur benutzen, wenn du es nicht aufnehmen musst UND es nur per Sprachsteuerung bedient wird ODER nur einen kurzen Blick erfordert.
 
Das kleine Wörtchen entweder hast du aber auch gesehen, oder?
Hab's oben nochmal genauer hervorgehoben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Güte Leute, ist doch ganz eindeutig.

Punkt 1 muss zwingend entweder mit 2a oder mit 2b gemeinsam erfüllt sein, damit die Nutzung okay ist.


Übersetzt bedeutet das, dass du ein elektronisches Gerät während der Fahrt benutzen darfst, wenn es sich in einer entspr. Halterung befindet (nicht von dir in die Hand genommen werden muss) UND du es entweder per Sprache bedienst oder nur ein kurzen Blick notwendig ist.
 
@borsel Danke, so siehts aus und das habe ich in meinem Beitrag #6 auch geschrieben. @MonsiHB hat einfach nur die Teile gelesen die seine Theorie bestätigt haben und den Rest ignoriert.
 
Nö, genauso wie @borsel das geschrieben hat, habe ich das auch gemeint und geschrieben.
Jetzt ist alles gesagt und gut ist. Kein Bock mehr auf diesen Kinderkram...
 
Ich geb's auf, Du willst es anscheinend nicht kapieren, macht aber nichts.
Berühre Du Dein Handy einfach nicht während der Fahrt und Du bist auf der sicheren Seite
und wirst Dir sicher kein Bußgeld noch irgendetwas anderes einhandeln!
Mir ist es einfach nur zu mühselig, das hier weiter mit Dir auszuklamüsern,
dafür ist mir meine Zeit zu schade...

Trotzdem schönes Wochenende!
 
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