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AW: Vorzeige-Bewerbung!

wow ,
wie konnte der blos seine " faherlaubnis " bestehen ?
ach ja , taub ist er auch noch ....:D
 
AW: Vorzeige-Bewerbung!

"... und könte nur nach mitags bis Abens und nich Vormitags da ich Morgens kein Weker hörre." :DDD

Und da dacht ich , ich hätte ne miese Rechtschreibung mal ganz zu schweigen von der Grammatik :D
 
AW: Vorzeige-Bewerbung!

"...im besitz einer fahrerlaubnis klasse 3..."
mal ne ernsthafte frage, was ist fahrerlaubnis klasse 3 ich kenn das nur mit den Buchstaben (also A1,A,B,BE,C,...)???
 
AW: Vorzeige-Bewerbung!

Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen1Link veralten (gelöscht) ohne Leistungsbeschränkung1aLink veralten (gelöscht) mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)1bLink veralten (gelöscht) bis 125 cm³ (früher 80 cm³) Hubraum und max. 80 km/h (jetzt: A1 mit der Besonderheit, dass ab 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert) (1b wurde erst am 1. April 1980 geschaffen, vorher integriert in Klasse 4. Ab dem 1. April 1980 wurde Klasse 4 auf die unten genannten 50 cm³ Hubraum/50 km/h eingeschränkt.)2Link veralten (gelöscht) und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger3Link veralten (gelöscht) bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen4Link veralten (gelöscht) bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h (früher  50 km/h, noch früher 40 km/h) vor dem 1. April 1980 50 cm³ Hubraum und unbegrenzt km/h5Link veralten (gelöscht), Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³ bzw. maximal 25 km/hKlasseKlassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen1Link veralten (gelöscht) ohne Leistungsbeschränkung1aLink veralten (gelöscht) mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)1bLink veralten (gelöscht) bis 125 cm³ (früher 80 cm³) Hubraum und max. 80 km/h (jetzt: A1 mit der Besonderheit, dass ab 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert) (1b wurde erst am 1. April 1980 geschaffen, vorher integriert in Klasse 4. Ab dem 1. April 1980 wurde Klasse 4 auf die unten genannten 50 cm³ Hubraum/50 km/h eingeschränkt.)2Link veralten (gelöscht) und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger3Link veralten (gelöscht) bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen4Link veralten (gelöscht) bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h (früher  50 km/h, noch früher 40 km/h) vor dem 1. April 1980 50 cm³ Hubraum und unbegrenzt km/h5Link veralten (gelöscht), Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³ bzw. maximal 25 km/h
 
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