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Ab Freitag, den 11. Juni 2010 treten einige
Gesetzesänderungen in Kraft.
Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen
für das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.
Das betrifft z.B. Ihhbäh oder andere Onlineanbieter:
"Für Onlineshopbetreiber ändern sich mit Wirkung vom 11. Juni die bisher verwendeten Belehrungen zu Widerrufs- und Rückgaberecht dadurch, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht nunmehr mit einer Frist von 14 Tagen verwendet werden muss.
......
Die bisherige Nennung der Vorschriften („…auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV…“) wird durch die neu geltenden Vorschriften ersetzt."
Wesentlich von den neuen gesetzlichen Regelungen sind die Onlinehändler betroffen, die Waren auch oder nur über eBay anbieten. Zukünftig ist es dort möglich, Produkte mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen anzubieten. Jedoch kann diese Widerrufsfrist durch den Unternehmer nur dann in Anspruch genommen werden, wenn „unverzüglich“ nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird.
Qualle und mehr: T3n
Banken müssen den Kunden mehr informieren
Die Bank als Darlehensgeber hat den Kunden künftig vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Punkte zu informieren (Paragraf 491 a Bürgerliches Gesetzbuch). Dazu zählen Art des Darlehens, effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Sollzinsen, Vertragslaufzeit, Gesamtbetrag und alle sonstigen Kosten sowie der Verzugszins.
Qualle und mehr: WZ Newsline
Und in einer guten Zusammenfassung:
Im Kern regelt das neue Gesetz, wie Finanzinstitute um potenzielle Kreditnehmer werben dürfen, welche Informationspflichten eingehalten werden müssen und bis wann ein Kunde einen bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann.
Qualle und mehr: ksta
Nur zur Information
Gruß
fisher
Gesetzesänderungen in Kraft.
Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen
für das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.
Das betrifft z.B. Ihhbäh oder andere Onlineanbieter:
"Für Onlineshopbetreiber ändern sich mit Wirkung vom 11. Juni die bisher verwendeten Belehrungen zu Widerrufs- und Rückgaberecht dadurch, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht nunmehr mit einer Frist von 14 Tagen verwendet werden muss.
......
Die bisherige Nennung der Vorschriften („…auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV…“) wird durch die neu geltenden Vorschriften ersetzt."
Wesentlich von den neuen gesetzlichen Regelungen sind die Onlinehändler betroffen, die Waren auch oder nur über eBay anbieten. Zukünftig ist es dort möglich, Produkte mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen anzubieten. Jedoch kann diese Widerrufsfrist durch den Unternehmer nur dann in Anspruch genommen werden, wenn „unverzüglich“ nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird.
Qualle und mehr: T3n
Banken müssen den Kunden mehr informieren
Die Bank als Darlehensgeber hat den Kunden künftig vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Punkte zu informieren (Paragraf 491 a Bürgerliches Gesetzbuch). Dazu zählen Art des Darlehens, effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Sollzinsen, Vertragslaufzeit, Gesamtbetrag und alle sonstigen Kosten sowie der Verzugszins.
Qualle und mehr: WZ Newsline
Und in einer guten Zusammenfassung:
Im Kern regelt das neue Gesetz, wie Finanzinstitute um potenzielle Kreditnehmer werben dürfen, welche Informationspflichten eingehalten werden müssen und bis wann ein Kunde einen bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann.
Qualle und mehr: ksta
Nur zur Information
Gruß
fisher