Von wegen neue Besen kehren gut. Das Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist auch bei der neuen Regierung noch nicht komplett vom Tisch. Ursprüngliche Erwartungen an die Ampelkoalition, von den Plänen zur umfassenden Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten deutscher Bewohner abzulassen, wurden damit enttäuscht. Im Koalitionsvertrag sind entsprechende Passagen aufgetaucht, welche genau diese Vorhaben beschreiben.
VDS-Kritiker wie Patrick Breyer sind davon überzeugt, die Vorratsdatenspeicherung sei zu Ermittlungszwecken sowieso nicht geeignet. Cyberkriminelle wären schon längst zu Anonymisierungsdiensten oder ins Darknet abgewandert, um einer Aufdeckung zu entgehen.
Wer sich über die weiteren Pläne der neuen Bundesregierung informieren möchte, der kann sich den Koalitionsvertrag im Original oder z.B. eine Zusammenfassung bei den Kollegen von heise online durchlesen. Zu digitalen Themenbereichen kann man dort noch sehr viel mehr Neues erfahren.
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Auf ein Neues, Vorratsdatenspeicherung!
Damit erteilt man der Vorratsdatenspeicherung kein klares Aus, wie eigentlich erhofft. Wie genau die Ampelkoalition sie umsetzen will, darüber kann nur spekuliert werden. Eine anlass- und unterschiedslose Speicherung wird es damit aber nicht mehr geben. Möglicherweise könnte ein Quick-Freeze-Verfahren eingesetzt werden. Hier würde ein Polizeibeamter einem Internet-Provider mitteilen, an welcher Stelle Daten zu speichern sind.Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.
SPD für Altbewährtes
In den Koalitionsgesprächen hat vor allem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Druck gemacht. Lambrecht sorgte dafür, dass im Koalitionsvertrag nichts Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung drin steht. Stattdessen solle die aktuell geltende, aber gerichtlich ausgesetzte Vorschrift darin enthalten sein.VDS-Kritiker wie Patrick Breyer sind davon überzeugt, die Vorratsdatenspeicherung sei zu Ermittlungszwecken sowieso nicht geeignet. Cyberkriminelle wären schon längst zu Anonymisierungsdiensten oder ins Darknet abgewandert, um einer Aufdeckung zu entgehen.
Login-Fallen & Quick Freeze als Alternativen?
Als weiteres Instrument stellt man im Koalitionsvertrag sogenannte Login-Fallen vor, die die Betreiber sozialer Netzwerke in Zusammenarbeit mit den Polizeien aufstellen sollen, um die Identität von Tatverdächtigen festzustellen. Die Ampelkoalition bezeichnet dies bzw. Quick Freeze als „grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente“, weil nur im Bedarfsfall die Daten erhoben werden und nicht flächendeckend und anlasslos. Sollte der Betroffene allerdings einen weniger auskunftsfreudigen VPN-Dienst benutzen, läuft die Login-Falle ins Leere. Doch auch dabei würde die Vorratsdatenspeicherung nicht greifen.
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Foto: Thorsten Korinth, thx!Wer sich über die weiteren Pläne der neuen Bundesregierung informieren möchte, der kann sich den Koalitionsvertrag im Original oder z.B. eine Zusammenfassung bei den Kollegen von heise online durchlesen. Zu digitalen Themenbereichen kann man dort noch sehr viel mehr Neues erfahren.
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