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Vermieter verbietet schüssel, jedoch kein Kabelanschluss im Haus

Shox2000

Hacker
Registriert
21. Oktober 2012
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331
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Hi,

folgendes:

Ich habe ein fenster zur Straße und musste meine kleine Schüssel vom Vermieter demontieren.

Der Vermieter bietet im Haus jedoch kein Kabelanschluss an. Diesen müsste ich selber machen und 17,90 zahlen.

DVBT soll ja bald abgestellt werden.

Darf der Vermieter mir dann die Schüssel an der Hausfront noch verbieten oder muss er dann den Kabelanschluss auf seine Kosten zur Verfügung stellen.?

Gruss
 
AW: Vermieter verbietet schüssel, jedoch kein Kabelanschluss im Haus

Den Kabelanschuß wirst Du wohl bezahlen müssen, auch wenn ich die Rechtslage nicht so genau kenne.
Du könntest mal eine Selfsat versuchen, da gibt es Aufkleber in Solarzellenoptik. Eine kleine Solatanlage kann der Vermieter kaum verbieten.


MfG
 
AW: Vermieter verbietet schüssel, jedoch kein Kabelanschluss im Haus

Ging mir neulich genauso. Und bei mir stört noch ein Baum die Aussicht zum Satellitenhimmel.

Nun zahle ich 13,90€ im Monat bei KD ( privat hd sind autom. Mit dabei)
Die 13,90 kommen davon, weil ich schon Internet bei KD habe, und das Fernsehen dadurch 60€ im Jahr günstiger wird.

Wenn du mit KD was machst, hier gibt es einen schönen snr Generator, das du wenigstens eine g02/09 bekommst.

Ich bin zwar sat begeistert, vermisse auch ein paar Sender. Aber man gewöhnt sich daran.

Gesendet von meinem Z10 mit Tapatalk 2
 
AW: Vermieter verbietet schüssel, jedoch kein Kabelanschluss im Haus

Das ist zwar hochgradig ärgerlich, aber es gibt kein Gesetz in diesem Land, dass den Vermieter dazu verpflichten würde einen Volumenvertrag mit dem KNB abzuschließen. Relevant ist einzig, dass du Kabel bestellen könntest, auch wenn das 17€ im Monat kostet.

Deine Antenne kannst du in so fern nur über die allgemein bekannten Tricks nutzen aber nicht an der Hausfassade anbringen. Hilfreich könnte es allerdings sein, wenn du die Unterstützung deiner Nachbarn hast, dass da z.B. eine Gemeinschaftsanlage eingerichtet wird, aber Rechtsanspruch besteht da nicht.
 
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