Rotlichtsünder, Drängler, Trunkenbolde und Raser können ab sofort ihren Punktestand in Flensburg online abfragen. Ein neuer Service für Verkehrssünder.
Verkehrssünder-Punkte in Flensburg ab sofort online abfragen
Ab heute können Autofahrer ihren Punktestand in der Verkehrssünderdatei in Flensburg online via Webformular abfragen. Korrekt lautet diese Anfrage zum Register, in dem alle deutschen Autofahrer eingetragen sind, die Punkte für schwerwiegendere Verkehrsvergehen bekommen haben: Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER).
Das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Behörde spricht von einem „weiteren Meilenstein in der Digitalisierung des Fahreignungsregisters“. Und weiter: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Teilprojekts ermöglicht die internetbasierte Auskunftserteilung über die eigenen Eintragungen in diesem Register einschließlich der Punkte für Verkehrsverstöße. Das Auskunftsverfahren wird dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt.“
Bereits seit Mai 2011 konnten Autofahrer online die Auskunft beantragen, die Informationen kam dann aber auf dem Schriftweg. Ab heute können aber auch die Auskünfte in den meisten Fällen online erteilt werden.
Mit den Änderungen des § 30 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes im Rahmen der Punktereform vom 1. Mai 2014 wurde hierfür die Grundlage geschaffen, wie das Kraftfahrtbundesamt erläutert.
Um den kostenfreien Service des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen zu können, benötigen die Autofahrer ihren Personalausweis im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion und einen internetfähigen Computer mit einem Kartenlesegerät sowie der AusweisApp.
Nach Freigabe aller Personenangaben im elektronischen Verfahren mittels Eingabe der Ausweis-PIN wird die Auskunft online im PDF-Format erstellt.
Es gibt aber eine Einschränkung: Falls im Einzelfall eine Überprüfung der Identität des Anfragenden auf Grund der im Register vorhandenen Daten aus Datenschutzgründen erforderlich ist oder falls die Auskünfte sich auf Eintragungen der Gerichte beziehen, wird die Auskunft bis zum Abschluss der vollständigen Digitalisierung des Fahreignungsregisters postalisch erfolgen.
Sie sind aber nicht gezwungen den Online-Weg für die Auskunft zu nehmen. Denn die beiden bisherigen Möglichkeiten der postalischen Beantragung und der direkten Auskunft bei dem „Service-vor-Ort“ im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bleibt weiterhin erhalten.
Hier geht es zur Online-Abfrage
Quelle: pcwelt
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Verkehrssünder-Punkte in Flensburg ab sofort online abfragen
Ab heute können Autofahrer ihren Punktestand in der Verkehrssünderdatei in Flensburg online via Webformular abfragen. Korrekt lautet diese Anfrage zum Register, in dem alle deutschen Autofahrer eingetragen sind, die Punkte für schwerwiegendere Verkehrsvergehen bekommen haben: Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER).
Das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Behörde spricht von einem „weiteren Meilenstein in der Digitalisierung des Fahreignungsregisters“. Und weiter: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Teilprojekts ermöglicht die internetbasierte Auskunftserteilung über die eigenen Eintragungen in diesem Register einschließlich der Punkte für Verkehrsverstöße. Das Auskunftsverfahren wird dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt.“
Bereits seit Mai 2011 konnten Autofahrer online die Auskunft beantragen, die Informationen kam dann aber auf dem Schriftweg. Ab heute können aber auch die Auskünfte in den meisten Fällen online erteilt werden.
Mit den Änderungen des § 30 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes im Rahmen der Punktereform vom 1. Mai 2014 wurde hierfür die Grundlage geschaffen, wie das Kraftfahrtbundesamt erläutert.
Um den kostenfreien Service des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen zu können, benötigen die Autofahrer ihren Personalausweis im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion und einen internetfähigen Computer mit einem Kartenlesegerät sowie der AusweisApp.
Nach Freigabe aller Personenangaben im elektronischen Verfahren mittels Eingabe der Ausweis-PIN wird die Auskunft online im PDF-Format erstellt.
Es gibt aber eine Einschränkung: Falls im Einzelfall eine Überprüfung der Identität des Anfragenden auf Grund der im Register vorhandenen Daten aus Datenschutzgründen erforderlich ist oder falls die Auskünfte sich auf Eintragungen der Gerichte beziehen, wird die Auskunft bis zum Abschluss der vollständigen Digitalisierung des Fahreignungsregisters postalisch erfolgen.
Sie sind aber nicht gezwungen den Online-Weg für die Auskunft zu nehmen. Denn die beiden bisherigen Möglichkeiten der postalischen Beantragung und der direkten Auskunft bei dem „Service-vor-Ort“ im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bleibt weiterhin erhalten.
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Quelle: pcwelt
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