Ein neues Urteil gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Verbraucherrechte stärken: Es geht dabei um die Auswahl von Privathaftpflichtversicherungen bei Verivox, die vom Portal eingeschränkt waren, ohne dass der Nutzer das gleich erkennen konnte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage eingereicht und Recht bekommen. Verivox verstößt nach der Auffassung der Richter am Landgericht Heidelberg (Az. 6 O 7/19) gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verivox hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt, denn das Unternehmen ist der Ansicht, alle nötigen Kennzeichnungspflichten eingehalten und damit der Information der Kunden genüge getan zu haben.
Bei der Auswahl von Privathaftpflichtversicherungen bei Verivox wird nur eine eingeschränkte Auswahl an Versicherungen angezeigt - nämlich all jene Anbieter, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben. Versicherungen, die das nicht getan haben, werden im Vergleichstest nicht aufgenommen. Für den Nutzer sind aber, nachdem er seinen Vergleich gestartet hat, keine Informationen dazu direkt zu finden. Die Verbraucherzentrale war dem nach einigen Beschwerden nachgegangen und kritisierte dann, dass für Nutzer kaum erkennbar war, dass die Verivox-Empfehlungen auf einer derart eingeschränkten Marktauswahl basierten.
Informationen zu versteckt und ungenau
Lediglich hinter den Links "Teilnehmende Gesellschaften" und "Verbraucherinformationen" fanden Nutzer weitere Details, die aber auch nicht ganz den Informationen entsprachen, die der Gesetzgeber vorsieht. Als Kunde bekommt man eine Liste sowohl mit zahlenden in den Vergleich integrierten Versicherern als auch mit den nicht teilnehmenden Gesellschaften. Zudem erfolgte ein Hinweis, dass Verivox Provisionen für die Versicherungsvermittlung erhält. Diese weiterführenden Informationen waren aber schlecht zu finden und auf der Angebotsseite ganz links unten versteckt.
Quelle; winfuture
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage eingereicht und Recht bekommen. Verivox verstößt nach der Auffassung der Richter am Landgericht Heidelberg (Az. 6 O 7/19) gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verivox hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt, denn das Unternehmen ist der Ansicht, alle nötigen Kennzeichnungspflichten eingehalten und damit der Information der Kunden genüge getan zu haben.
Bei der Auswahl von Privathaftpflichtversicherungen bei Verivox wird nur eine eingeschränkte Auswahl an Versicherungen angezeigt - nämlich all jene Anbieter, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben. Versicherungen, die das nicht getan haben, werden im Vergleichstest nicht aufgenommen. Für den Nutzer sind aber, nachdem er seinen Vergleich gestartet hat, keine Informationen dazu direkt zu finden. Die Verbraucherzentrale war dem nach einigen Beschwerden nachgegangen und kritisierte dann, dass für Nutzer kaum erkennbar war, dass die Verivox-Empfehlungen auf einer derart eingeschränkten Marktauswahl basierten.
Informationen zu versteckt und ungenau
Lediglich hinter den Links "Teilnehmende Gesellschaften" und "Verbraucherinformationen" fanden Nutzer weitere Details, die aber auch nicht ganz den Informationen entsprachen, die der Gesetzgeber vorsieht. Als Kunde bekommt man eine Liste sowohl mit zahlenden in den Vergleich integrierten Versicherern als auch mit den nicht teilnehmenden Gesellschaften. Zudem erfolgte ein Hinweis, dass Verivox Provisionen für die Versicherungsvermittlung erhält. Diese weiterführenden Informationen waren aber schlecht zu finden und auf der Angebotsseite ganz links unten versteckt.
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