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PC & Internet Verbraucherzentrale: Zu geringe Breitbandgeschwindigkeit

So viel zahlten Verbraucher bei langsamem Internet drauf

Zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucher ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel Verbraucher im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten. Untersucht wurden die größten Breitband-Internetanbieter Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1.

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Beschwerden über zu langsames Internet sind in den Verbraucherzentralen an der Tagesordnung. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. Der vzbv hat die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel Verbraucher in den einzelnen Tarifen der Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten. „Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen“, fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.

Untersucht wurden die Breitband-Anbieter Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica. Dabei kam heraus: Verbraucher, die das Messtool der Bundesnetzagentur nutzten, zahlten anbieterübergreifend teilweise jeden Monat zweistellige Beträge zu viel, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten. Angesichts der üblichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben die Verbraucher daher immer wieder hohe Kosten für ein zu langsames Internet. In dem Untersuchungsbericht haben die Expert:innen des vzbv konkrete Beträge ausgerechnet, die Kund:innen der vier größten Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten.

„Internetprobleme sind Verbraucheralltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen,“ resümiert Steinbach. Dies könnte sich mit dem neuen Minderungsrecht im Rahmen der TKG-Novelle ändern. Auf das Minderungsrecht können sich Verbraucher im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen. Langfristig könnte es ein Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen sein, gegenüber ihren Kund:innen die vertraglich versprochene Leistung im Breitbandbereich zu erfüllen.

Quelle; INFOSAT
 

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Nutzer bezahlen wegen zu niedriger Datenrate zu viel

Die Verbraucherzentrale hat mit einem Python-Skript ausgerechnet, wie viel Nutzer des Messtools der Bundesnetzagentur zu viel bezahlen. Es lohnt sich für die Netzbetreiber.

Nutzer zahlen pro Monat teilweise zweistellige Beträge zu viel, wenn sie weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhalten. Das ergaben Berechnungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) auf Grundlage der Messungen der Bundesnetzagentur, die am 10. November 2021 veröffentlicht wurden. "Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen", sagte Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des Vzbv.

Dies könnte sich mit dem neuen Minderungsrecht im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ändern, dass ab dem 1. Dezember 2021 gilt. Auf das Minderungsrecht können sich Verbraucher im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Datenrate zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen.

Bei der Deutschen Telekom zahlen Nutzer von Internetzugängen mit 2 bis unter 50 MBit/s laut Messtool mehr als 30 Prozent zu viel, im Schnitt mindestens 9,25 bis 15,90 Euro monatlich. Berechnet wurde mit einem selbst geschriebenen Python-Skript der Verbraucherschützer.

Aber auch bei 200 bis unter 500 MBit/s erhalten 30 Prozent der Verbraucher nicht einmal 37,7 Prozent der versprochenen Leistung. Das bedeutet beim Tarif Magenta Zuhause XL 250, der über eine Laufzeit von 24 Monaten pro Monat durchschnittlich 46,20 Euro kostet, dass Betroffene monatlich mindestens 28,78 Euro zu viel zahlen.

Internetanbieter kassieren Milionen Euro zu viel

In der niedrigen Klasse von acht bis unter 18 MBit/s bei Vodafone erhalten 50 Prozent der Kunden nicht einmal 60,8 Prozent der Leistung und zahlen mindestens 8,82 Euro monatlich zu viel. Bei 200 bis unter 500 MBit/s bekommen 30 Prozent der Nutzer nur ein Drittel der Leistung, was monatlich mindestens 20,00 bis 26,67 Euro zu viel kostet.

Bei 1&1 bezahlt die Hälfte bei acht bis unter 18 MBit/s 38,4 Prozent zu viel, das sind monatlich mindestens 8,64 Euro bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten oder 11,52 Euro bei einer Laufzeit von drei Monaten. Im Bereich 200 bis unter 500 MBit/s bekommen 50 Prozent weniger als zwei Drittel der Leistung und zahlen mindestens 14,60 Euro zu viel.

Bei Telefónica, die wie 1&1 über kein eigenes Festnetz verfügen, ist es der mittlere Bereich von 25 bis unter 50 MBit/s, wo 50 Prozent weniger als die Hälfte und 30 Prozent weniger als ein Drittel des zugesagten Downloads erhalten. Sie zahlen somit jeden Monat mindestens 16,04 Euro beziehungsweise 21,08 Euro zu viel.

Die Angaben sind jedoch nicht allgemeingültig, weil Nutzer, die mit ihrer Datenrate zufrieden sind, seltener das Messtool der Behörde benutzenm wenden die Netzbetreiber ein.

Quelle; golem
 
Zu geringe Internetgeschwindigkeiten: Anbieterübergreifend zahlen Kunden häufig zu viel

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich erhobene Daten des Breitbandmesstools der BNetzA angeschaut. Darüber können Nutzer ihre Internetgeschwindigkeit erfassen und herausfinden, ob sie vielleicht zu viel für ihren gebuchten Tarif zahlen – weil bei ihnen gar nicht die in Aussicht gestellten Breitbandgeschwindigkeiten möglich sind.

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Die verwendeten Daten stammen aus dem Jahresbericht 2020, der am 22.04.2021 veröffentlicht wurde, und umfassen Messungen aus dem Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 valide Messungen berücksichtigt. Dabei wird nicht zwischen verschiedenen Anschlussarten (zum Beispiel Kabel oder Glasfaser) unterschieden. Betrachtet wurden durch die Verbraucherschützer die vier größten Anbieter von stationären Breitbandanschlüssen: Telekom, Telefónica, Vodafone sowie 1&1. Diese vier Anbieter decken ca. zusammen 87,7 Prozent des Marktes in Deutschland ab.

Warum sind die Ergebnisse eventuell auch für euch interessant? Nun, zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem Gesetz erhaltet ihr ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Bei der Telekom zahle etwa laut der Auswertung etwa in den unteren bis mittleren Bandbreitenklassen, die das Spektrum von zwei bis unter 50 Mbit/s abdecken, die Hälfte aller Verbraucher ca. 30 % zu viel. Im Schnitt dürften sie die Tarife um 9,25 bis 15,90 Euro mindern. Im gleichen Bandbreite-Spektrum erhalten 30 Prozent der Verbraucher sogar nicht ein-mal die Hälfte der versprochenen Download-Geschwindigkeit, sodass sie mindestens 15,21 bis 23,89 Euro monatlich ohne Gegenleistung zahlen.

Auch im höheren Segment gibt es bei der Telekom Probleme: Bei 200 bis unter 500 Mbit/s erhalten 30 Prozent der Verbraucher nicht einmal 37,7 Prozent der versprochenen Leistung. Das bedeutet beim Tarif Magenta Zuhause XL 250, der über eine Laufzeit von 24 Monaten pro Monat durchschnittlich 46,20 Euro kostet, dass betroffene Kunden monatlich mindestens 28,78 Euro zu viel zahlen.

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Beim Anbieter Vodafone stechen laut vzbv die Extreme hervor. In der Bandbreitenklasse von acht bis unter 18 Mbit/s erhalten 50 Prozent der Kunden nicht einmal 60,8 Prozent der versprochenen Leistung und zahlen selbst für diese geringe Bandbreite noch mindestens 8,82 Euro monatlich zu viel. Jeder fünfte Verbraucher zahlt in dieser Bandbreitenklasse sogar mehr als 70 Prozent zu viel. Im Segment 200 bis unter 500 Mbit/s von Vodafone erhalten 30 Prozent der Nutzer gerade einmal ein Drittel der vereinbarten Leistung, was monatlich mindestens 20,00 bis 26,67 Euro an Zahlungen ohne Gegenleistung entspricht.

Bei 1&1 sehe es ähnlich aus. In der Bandbreitenklasse von acht bis unter 18 Mbit/s zahlt die Hälfte der Kunden 38,4 Prozent zu viel – das sind monatlich mindestens 8,64 Euro bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten oder sogar 11,52 Euro bei einer Laufzeit von drei Monaten. In der gleichen Bandbreitenklasse erhält jeder fünfte Kunde nicht einmal ein Drittel der vertraglich zugesicherten Download-Geschwindigkeit. Im Bereich von 200 bis unter 500 Mbit/s bekommen 50 Prozent der Verbraucher weniger als zwei Drittel der Vertragsleistung und zahlen somit mindestens 14,60 Euro zu viel. Zehn Prozent der Kunden erreichen in den Messungen nicht einmal 13,1 Prozent ihrer bezahlten Internetgeschwindigkeit, sodass sie monatlich mindestens 34,75 Euro zu viel zahlen.

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Bei / Telefónica zahlt in der Klasse von acht bis unter 18 Mbit/s jeder fünfte Verbraucher mindestens zwei Drittel zu viel, was monatlich 17,72 Euro entspricht. Bei Telefónica sei es aber vor allem die Bandbreitenklasse von 25 bis unter 50 Mbit/s, die im Vergleich zu den anderen Anbietern zu schlechten Ergebnissen führe. In dieser Klasse erhalten 50 Prozent der Verbraucher:innen weniger als die Hälfte und 30 Prozent weniger als ein Drittel der vertraglich vorgesehenen Download-Geschwindigkeit – sie zahlen somit jeden Monat mindestens 16,04 Euro beziehungsweise 21,08 Euro zu viel. Im Segment von 100 bis unter 200 Mbit/s bekommt jeder fünfte Kunde nicht einmal die Hälfte der versprochenen Leistung und zahlt monatlich mindestens 20,63 Euro zu viel.

Tja, das klingt so, als könnten viele Kunden eine Minderung geltend machen. Das große „Aber“: Die Zahlen lassen sich nicht auf die Gesamtmenge der Kunden verallgemeinern, da ja ausschließlich diejenigen in den Angaben der Verbraucherschützer berücksichtigt worden sind, die bereits Messungen durchgeführt haben. Und wer wird wohl mit dem Breitbandmesstool der BNetzA am ehesten eine Messung durchführen? Richtig, das sind größtenteils die Kunden, die unzufrieden sind bzw. Probleme haben.

Quelle; Caschy
 

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