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Verbraucherzentrale NRW geht wieder gegen Unitymedia vor

Verbraucherzentrale NRW geht wieder gegen Unitymedia vor
Der Kabelbetreiber Unitymedia sorgt erneut für Verärgerung. Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber ein Paket zur Übertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus angekündigt. Die zusätzlichen Programme sollten zum 1. August freigeschaltet werden. Wer die unbestellte Leistung von Digital TV PLUS nicht nutzen will, wird vom Unternehmen aufgefordert, mittels kostenpflichtigem Anruf bei Unitymedia dafür zu sorgen, dass er für die unbestellte Leistung nicht zur Kasse gebeten wird. Diesen vermeintlichen Service bezeichnet das Unternehmen als „Fair-Play-Garantie“.

Da die Verbraucherzentrale NRW dieses Geschäftsgebaren mitnichten als fair, sondern als unzulässig bezeichnet, hat sie vor dem Landgericht Köln jetzt den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Darin wird Unitymedia untersagt, Verbrauchern unverlangt kostenpflichtige Dienstleistungen wie das Paket Digital TV Plus anzukündigen und anschließend zu erbringen. Damit wurde der entgeltpflichtigen Freischaltung des unbestellten Extras ein wirksamer Riegel vorgeschoben.

Unitymedia hat dazu inzwischen auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programm-Paket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.

Der Kabelnetzbetreiber hat das Vorgehen der Verbrauchgerzentrale kritisiert. "Unitymedia ist in der Lage auf die Wünsche der Kunden einzugehen und braucht dazu in der Regel keine Nachhilfe von der Verbraucherzentrale", sagte Konzernsprecher Stefan Susbauer dem Magazin "Sat+Kabel" (Onlineausgabe). Die beanstandete Vorgehensweise, das aufpreispflichtige Paket "Digital TV Plus" automatisch mit Bundesliga-Bestellungen freizuschalten, sei bereits geändert worden, bevor die Verbraucherzentrale mit dem Thema in die Öffentlichkeit gegangen sei.

Quelle: Satnews
 
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