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Handy - Navigation Verbraucherzentrale: Kein Online-Banking via Handy

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Smartphone-Besitzer davor gewarnt, die mobilen Geräte für das Online-Banking einzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn man dabei auf das immer weiter verbreitete Verfahren setzt, bei dem die Transaktionsnummer (TAN) für eine Überweisung per SMS zugeschickt wird.

Bei Missbrauch könne dem Betroffenen dann ein hoher finanzieller Verlust entstehen, erklärten die Verbraucherschützer. Durch die Nutzung zwei verschiedener technischer Wege soll Sicherheit bei dem System der mobilen Transaktionsnummern hergestellt werden. Zum einen wird das Internet für die Überweisung genutzt, zum anderen das Mobilfunknetz für den TAN-Versand.

"Sitzen Verbraucher vor ihrem Computer und geben dort für eine Überweisung die ihnen zuvor auf das Handy geschickte TAN ein, kann grundsätzlich nicht viel passieren", sagte Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei der Nutzung des Smartphones für das Online-Banking gehe man hingegen ein hohes Risiko ein. Betrüger haben dann nicht nur bei Verlust des Gerätes die Chance, Transaktionsnummern und Kontodaten auszuspähen und zu missbrauchen.

Angriffe, bei denen versucht wird, über eine Malware sowohl die Zugangskennungen als auch die in den auf dem gleichen Gerät ankommenden SMS auszuspähen, seien bereits Realität. Um diese Sicherheitsproblematik wissen die Banken und Sparkassen. Deshalb haben sie sich in ihren Geschäftsbedingungen für das Online-Banking abgesichert.

So heißt es im dortigen Kleingedruckten: "Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z.B. Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden." Und an späterer Stelle ist weiter zu lesen, dass der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen hat.

Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es grob fahrlässig ist, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking eingesetzt wurde. Während die Finanzinstitute bei verschiedenen anderen Angriffen den Schaden tragen, bliebe hier letztlich der Kunde auf dem Verlust sitzen.

Doch auch wer das Zwei-Wege-System verinnerlicht hat, sollte eine weitere kritische Fallkonstellation kennen und vermeiden, hieß es. In der Regel verbinden Verbraucher ihr Smartphone mit dem Computer, etwa um Musikdaten zu überspielen. Auf diesem Weg können Schadprogramme eingeschleust werden, die dann wiederum die sensiblen Daten ausspähen. Deshalb wird dazu geraten, auch Smartphones mit aktueller Sicherheitssoftware auszustatten.
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Quelle: WinFuture
 
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