Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist gegen Telekommunikationsunternehmen vorgegangen, die ihre Angebote fälschlicherweise als Flatrate bewerben. Gegen mehrere Anbieter konnte erfolgreich vorgegangen werden.
Denn diese, so die Verbraucherschützer, versprechen eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und somit einen Schutz vor Rechnungsexplosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz wurde so beispielsweise der 1&1 Mail & Media, die hinter Web.de steht, die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als "SMS-Flat" untersagt, weil es hier mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im konkreten Fall waren von der "Flatrate" nur 1.000 SMS pro Monat umfasst - jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten. Die wenigsten Kunden werden zwar eine solche Menge an SMS schreiben, trotzdem kann hier aber nicht von einem Pauschaltarif gesprochen werden.
Ohne Einschaltung eines Gerichtes beugten sich zwei weitere bekannte Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So sagte Vodafone zu, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit "Festnetz-Flat" zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1.500 Minuten umfasst werden und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich abgerechnet wird. Der Anbieter hat aber nicht einfach die Werbung geändert, sondern die Tarifoption sogar in einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die Bezeichnung "Flatrate" verdient.
Auch die Medion, der Anbieter von Aldi Talk, hat nachgebessert und gelobt, künftig auf die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" sowie die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze" zu verzichten. Der Haken lag hier darin, dass durchaus nicht jedes Gespräch in jedes Netz mit dem Pauschalbetrag abgegolten war.
Quelle: winfuture.de
Denn diese, so die Verbraucherschützer, versprechen eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und somit einen Schutz vor Rechnungsexplosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz wurde so beispielsweise der 1&1 Mail & Media, die hinter Web.de steht, die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als "SMS-Flat" untersagt, weil es hier mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im konkreten Fall waren von der "Flatrate" nur 1.000 SMS pro Monat umfasst - jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten. Die wenigsten Kunden werden zwar eine solche Menge an SMS schreiben, trotzdem kann hier aber nicht von einem Pauschaltarif gesprochen werden.
Ohne Einschaltung eines Gerichtes beugten sich zwei weitere bekannte Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So sagte Vodafone zu, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit "Festnetz-Flat" zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1.500 Minuten umfasst werden und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich abgerechnet wird. Der Anbieter hat aber nicht einfach die Werbung geändert, sondern die Tarifoption sogar in einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die Bezeichnung "Flatrate" verdient.
Auch die Medion, der Anbieter von Aldi Talk, hat nachgebessert und gelobt, künftig auf die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" sowie die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze" zu verzichten. Der Haken lag hier darin, dass durchaus nicht jedes Gespräch in jedes Netz mit dem Pauschalbetrag abgegolten war.
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Quelle: winfuture.de