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Zitat: Für den Sky Empfang von Sky ist ein HD-Receiver „geeignet für Sky“ erforderlich. Die Auswahl des Geräts obliegt Ihnen. Im Laufe des Bestellprozesses werden Sie nach bereits vorhandener Hardware oder Smartcard gefragt und können dies entsprechend angeben.
(trifft eigentlich zu für den PR HD 1000)
Zitat: 1.2 Der Empfang der Programme durch den Abonnenten darf ausschliesslich mittels eines dem Abonnenten von der TELECLUB AG leihweise zur Verfügung gestellten, von SKY zugelassenen Digitalreceivers (einschliesslich der Festplatte) («RECEIVER») oder CI PLUS-Moduls («CI PLUS-MODUL»)....erfolgen...
(in der Schweiz also ein Sky-Leihgerät laut AGB vorgeschrieben, in Deutschland aber gerade nicht)
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in der Schweiz seit 2015: mittels eines dem Abonnenten von der TELECLUB AG leihweise zur Verfügung gestellten, von SKY zugelassenen Digitalreceivers
(kumulativ, also muss beides zusammentreffen: von Sky zugelassen und von Teleclub verliehen. Bei Sky Deutschland ist aber der Receiver vom Kunden zu stellen, nicht zu leihen.)
Eine Frage dazu: Könnte es sein, dass es in der Schweiz so formuliert ist, weil sie nicht in der EU sind? Oder anders gesagt: Ist es in den deutschen/österreichischen AGB so formuliert, weil es sonst Probleme mit irgendeinem EU-Recht geben könnte?
Sie könnten ja auch einfach die Formulierung von der Schweiz generell übernehmen...
"Digital Receiver
Für den Sky-Empfang benötigen Sie eine digitaltaugliche Satelliten-Empfangsanlage und zwingend einen Sky HD-Festplattenreceiver oder ein Sky CI Plus-Modul. Der Receiver oder das CI Plus-Modul wird Ihnen inkl. der Sky NDS-Smartcard während der Abodauer zur Verfügung gestellt.
Bitte geben Sie uns untenstehend ihre Auswahl an. Falls Sie für den Empfang von Sky einen eigenen Humax PDR iCord HD Satelliten-Receiver nutzen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf."
Da in der Schweiz aber ein 3 monatiges Kündigungsrecht besteht, ist das aber echt kein Problem. Dafür gibt's halt keine Rabatte... ;-)
@Hobler
in der Schweiz ist seit 2015 klar geregelt, dass man Sky-Hardware nutzen muss, die Sky zur Verfügung stellt.
In Deutschland gilt weiterhin, dass man eigene Hardware laut AGB nutzen darf, der Kunde für den Receiver verantwortlich ist. So ist auch die Bestellmaske bei sky.de oder tagaro.org formuliert. (Sky handelt aber in der Praxis anders leider.)
Warum? Kartellrecht spielt eine Rolle vielleicht, aber dafür würde das Sky-Modul den Kartellwächtern leider ausreichen.
Ich denke, schlechtes Management bei Sky und das Problem, ändert man jetzt die AGB, würde man einräumen, zuvor war der Tausch zum Leihreceiver verfrüht. Und man lockt weiterhin Neukunde an, braucht dringend mehr Kunden wegen der deutlich teureren BuLi-Kosten die jetzt jährlich heftig steigen werden. Und man ist gerade erst bei der Gewinnschwelle angekommen.
Eine Frage dazu: Könnte es sein, dass es in der Schweiz so formuliert ist, weil sie nicht in der EU sind? Oder anders gesagt: Ist es in den deutschen/österreichischen AGB so formuliert, weil es sonst Probleme mit irgendeinem EU-Recht geben könnte?
Die Mindestvertragslaufzeit bei einem Teleclub-ABO berträgt 12 Monate.
Kann man danach alle 3 Monate kündigen, d.h. der Vertrag/ABO verlängert sich (nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit) immer nur um weitere 3 Monate?