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PC & Internet Usenetrevolution: MadMetzi zu geringfügiger Spende verurteilt

Den ehemaligen Moderator MadMetzi des Forums Usenetrevolution hat man am Dienstag dazu verurteilt, 180 EUR an einen gemeinnützigen Verein zu spenden. Daneben behält man 20 Festplatten und zwei PCs ein, um sie zu vernichten.

Verfahren gegen MadMetzi beendet

Im November 2017 erfolgten zahlreiche Durchsuchungen gegen die Beteiligen mehrerer Usenet-Foren. Die Polizei durchsuchte die privaten Räumlichkeiten von 42 Tatverdächtigen in insgesamt 13 Bundesländern. Die Personen standen im Verdacht, am Betrieb des Usenet Boards „usenetrevolution.info“ und anderer Foren beteiligt gewesen zu sein. Dort verbreitete man über den Binärbereich des Usenet eine Vielzahl an Kopien von Kinofilmen, TV-Serien, Musikstücken, Software, Computerspielen, E-Books etc.

Dies geschah ohne die jeweiligen Rechteinhaber finanziell zu entlohnen. Nach offiziellen Angaben waren alleine bei usenetrevolution.info rund 27.000 Accounts registriert. Zudem nahmen die Ermittler ww.town.ag und ww.usenet-town.com vom Netz. Die restlichen nicht betroffenen Foren gingen zeitnah offline, womit die deutsche Usenet-Szene damals praktisch zum Stillstand gekommen war.

Man hat MadMetzi beschuldigt, am Betrieb von „Usenetrevolution“ direkt oder indirekt beteiligt gewesen zu sein. Zudem warf man ihm vor, urheberrechtlich geschützte Werke durch seinen Upload öffentlich verfügbar gemacht zu haben. Diese Vorwürfe konnte man vor Gericht aber nicht erhärten. Dem Angeklagten konnte man lediglich den Download diverser Werke nachweisen. Man fand diverse Festplatten bei der Razzia vor, auf denen er 33 TB an Daten gespeichert hatte. Etwa 3.500 Filme hatte er dort hinterlegt, wahrscheinlich unverschlüsselt.

Der angeklagte MadMetzi zog es vor, sich nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Er bekommt demnächst einen kleinen Teil seiner Hardware, wie etwa einen Laptop und ein paar Festplatten, zurück. 20 Festplatten und zwei PCs behält man hingegen ein, um sie zu vernichten. Gegen Zahlung von 180 Euro an einen gemeinnützigen Verein stellte man das Verfahren am 21. Juli 2020 mangels weiterer Beweise ein. Da er lediglich Warez heruntergeladen hat, ist kein zivilrechtliches Verfahren und somit keine Schadenersatzzahlungen zu erwarten. Strafrechtlich gesehen ist die Anklage damit beendet.

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Quelle; tarnkappe
 
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