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Spielekonsolen US-Richter gibt Besucher-IPs von "GeoHot.com" an Sony frei


Sony wird die IP-Adressen aller Personen erhalten, die auf der Homepage des PS3-Hackers "GeoHot" waren. Dies hat ein US-Bundesrichter entschieden. Die Entscheidung hat zu einer heftigen Diskussion geführt, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre von Internetnutzern im Web.

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Sony ist entschlossen, gegen GeoHot und all diejenigen ins Feld zu ziehen, die Kenntnis vom Sicherheitsschlüssel der PS3 haben. Dies hat der Konzern nicht nur mit seinen juristischen Schritten gegen den Hacker gezeigt. Auch der Versuch, an die IP-Adressen von Personen zu gelangen, die auf der Website von GeoHot waren, sendet ein deutliches Signal.

Ein US-Bundesrichter hat Sonys Antrag nun genehmigt. Der Hoster von GeoHot, Bluehost, muss nun sämtliche vorhandenen Aufzeichnungen über dessen Homepage aushändigen. Dazu gehören Server-Logs, aufgezeichnete IP-Adressen, Kontoinformationen sowie vieles mehr. Im speziellen ist man an identifizierenden Informationen interessiert, die unter folgender URL aufrufbar war: "geohot.com/jailbreak.zip file."

Das Archiv beinhaltete den Sicherheitsschlüssel zur PS3 sowie dazugehörige Software-Tools. Mit dem Key wird es Besitzern einer PS3 möglich, vollständige Kontrolle über ihr Gerät zu erlangen. Etwaige Beschränkungen durch die Firmware werden dabei umgangen. Wie Sony vor Gericht erklärte, benötige man die Daten der Besucher von geohot.com aus zwei Gründen.

Einerseits würde man damit den Beweis erbringen können, dass der Beklagte den Hack tatsächlich verbreitet hat. Der andere Punkt ist eine juristische Spielerei. Es geht darum, ob man Georg Hotz (GeoHot) an seinem Wohnort in New Jersey verklagen muss, oder doch in San Francisco. Die Logs sollen offenbaren, dass ein Großteil der Downloader des Hacks in Nord-Kalifornien beheimatet sind, weshalb San Franciso die bessere Wahl wäre.

Neben dem Beschluss gegen den Webhoster hat der Richter auch ein Auskunftsersuchen gegenüber Google (Blogger) und YouTube abgesegnet. Der Status des Auskunftsersuchens gegenüber Twitter ist noch unklar. Was Sony mit dieser aggressiven Haltung bezwecken will, ist wohl nur dem Unternehmen klar. Insbesondere die Drohung Sonys, jeden zu verklagen, der den Sicherheitsschlüssel sowie die Software-Tools weiter verbreitet, erscheint überzogen.

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Sony vs. Geohot - IP-Adressen werden herausgegeben

Die Klage von Sony gegen den Hacker George "geohot" Hotz hat eine neue Stufe erreicht, nachdem das japanische Unternehmen nun die Nutzerdaten von verschiedenen Webseiten verlangte. Dazu zählen geohot.com, geohotps.3.blogspot.com, twitter.com/geohot, psx-scene.com und der YouTube-Channel von Geohot. Sony will von den Web-Hostern die IP-Adressen sowie Server-Logs haben. Der Richter Joseph C. Spero, der für Teile von Kalifornien verantwortlich ist, hat diesen Forderungen stattgegeben.

Doch was will Sony mit den Userdaten anstellen? Zunächst will der Konzern, dass vor einem kalifornischen Gericht verhandelt wird und nicht in Geohot`s Heimat in New Jersey. Wenn Sony beweisen kann, dass viele Kalifornier die Hacks heruntergeladen haben, wäre dies ein Argument für den Wechsel des Gerichtsortes. Zudem will man die Nutzerdaten dazu verwenden, die Verbreitung des Hacks zu belegen. Obwohl es Einwände gegen die Entscheidung des Richters gab, hat Sony nun offenbar Zugriff auf die gewünschten Daten, ein kleiner Teilsieg für den Konsolenhersteller.
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Quelle: Gulli und Gamezone
 
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