AW: Urteil: Weiterverkauf von Microsoft-Echtheitszertifikaten ist unzulässig
Hallo
Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Es ist allerdings schon ca. 2 Jahre her.
Damals wollte ich bei E*** ein Laptop versteigern. Unter dem Laptop habe war noch eine ori. Lizenz von Widows ME. Die dazugehörige CD hatte ich aber nicht, da ich das Laptop auch schon gebraucht gekauft hatte.
Das habe ich auch so in der Artikelbeschreibung angegeben.
Es dauerte 2 Tage, dann wurde das Angebot von Ebay, ohne Angabe von Gründen, gestrichen.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, das es verboten ist Produkte von Microsoft einzeln zu verkaufen. Es dürfen nur Lizenzkey und originale CD zusammen verkauft werden.
Ich habe dann das Laptop wieder eingestellt mit dem Zusatz:
Es befindet sich ein LizenzKey unter dem Laptop. Dieser ist aber nicht Bestandteil der Auktion, da ich die ori. CD nicht mehr besitze.
Damit lief die Auktion dann durch.
Ob es allerdings an dem Zusatz gelegen hat, oder ob es von Ebay nur nicht mehr kontrolliert wurde kann ich nicht sagen.