Anderl
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Urteil: Weiterverkauf von Microsoft-Echtheitszertifikaten ist unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jetzt entschieden, dass der Weiterverkauf von Microsoft-Echtheitszertifikaten unzulässig ist. Ohne Zustimmung von Microsoft dürfen diese nicht über Ebay angeboten werden.
Zum Schutz vor Produktpiraterie stattet
Ein Verkäufer bot über Ebay mehrere gebrauchte, ursprünglich von Microsoft stammende Echtheitszertifikate an. Er beschrieb und bewarb sie mit folgenden Angaben:
"XP Professional Vollversionen Lizenzkey"
"Der Lizenzkey ist unregistriert! Für alle XP-PRO Versionen verwendbar! Einsetzbar auf jedem PC oder Notebook/Laptop!"
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jetzt entschieden, dass der Weiterverkauf von Microsoft-Echtheitszertifikaten unzulässig ist. Ohne Zustimmung von Microsoft dürfen diese nicht über Ebay angeboten werden.
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seine Computerprogramme mit einer Reihe von Link veralten (gelöscht) aus. Dazu gehören bei "Microsoft Windows XP Professional" sogenannte Echtheitszertifikate, auch als "Certificate of Authenticity"oder kurz
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bezeichnet. Sie enthalten neben der Marke "Microsoft" den Namen der jeweiligen Software sowie die für die Programminstallation nötige Seriennummer. Ein Verkäufer bot über Ebay mehrere gebrauchte, ursprünglich von Microsoft stammende Echtheitszertifikate an. Er beschrieb und bewarb sie mit folgenden Angaben:
"XP Professional Vollversionen Lizenzkey"
"Der Lizenzkey ist unregistriert! Für alle XP-PRO Versionen verwendbar! Einsetzbar auf jedem PC oder Notebook/Laptop!"
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