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Urteil: TV-Schleichwerbung auch ohne Bezahlung nicht legal

Urteil: TV-Schleichwerbung auch ohne Bezahlung nicht legal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will Verbraucher im Fernsehen stärker vor Schleichwerbung schützen. So sind versteckte Produktbotschaften auch dann unzulässig, wenn keine Gelder an den Sender geflossen sind.

Das
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und verwies dabei auf einen Fall aus dem Jahr 2003 im griechischen Fernsehen. Damals hatte der private Fernsehsender "Alter Channel" in einer Sendung eine kosmetische Zahnbehandlung gezeigt.

Dargestellt wurden drei Sequenzen vor, während und nach der Behandlung einer Patientin. Die Moderatorin unterhielt sich mit einer Zahnärztin, die erklärte, dass diese Behandlung eine Weltneuheit sei. Die Wirksamkeit und die Kosten der Behandlung wurden erörtert.

Daraufhin verhängte der griechische Nationale Rat für Rundfunk und Fernsehen (ESR) eine Geldbuße von 25.000 Euro gegen die Betreiberin des Senders und gegen ihren Präsidenten und Verwaltungsdirektor, weil die fragliche Fernsehsendung Schleichwerbung enthalten habe. Diese wiederum reichten Klage ein mit der Begründung, dass kein Honorar für den Beitrag gezahlt worden sei.

Entgelt ist nur ein Kriterium
"Zwar stellt die Existenz eines Entgelts oder einer ähnlichen Gegenleistung ein Kriterium dar, anhand dessen sich die Werbeabsicht feststellen lässt, aus der Definition in der Richtlinie sowie deren Systematik und Zweck ergibt sich jedoch, dass diese Absicht bei Fehlen eines solchen Entgelts nicht ausgeschlossen werden kann. Mit anderen Worten kann Schleichwerbung auch bei Fehlen eines Entgelts vorliegen", urteilten die Richter laut Mitteilung.

Da es zudem in manchen Fällen schwierig oder gar unmöglich sein dürfte, die Existenz eines Entgelts oder einer ähnlichen Gegenleistung im Zusammenhang mit einer Fernsehwerbung festzustellen, könnte es den Schutz der Interessen der Fernsehzuschauer gefährden und dem Verbot der Schleichwerbung seine praktische Wirksamkeit nehmen, wenn die Existenz eines Entgelts als notwendige Voraussetzung angesehen würde.

Das Urteil hat Auswirkungen auf die gesamte Branche in Europa - und nicht nur auf den genannten griechischen Privatsender. Seit etwa einem Jahr ist eine leicht abgemilderte Form der Schleichwerbung, die sogenannte Produktplatzierung, auch im deutschen Fernsehen erlaubt, sie muss allerdings deutlich gekennzeichnet werden. In Nachrichten und Kindersendung sind "Product Placements" verboten.

Quelle: Sat+kabel
 
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