Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte seine Eilentscheidungen im Rechtsstreit zwischen der Landesmedienanstalt NRW und Porno-Portal-Betreibern.
Auch wenn eine Porno-Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, müssen sich die Betreiber an den deutschen Jugendschutz halten und ein System zur Altersverifikation einrichten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im juristischen Streit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und zwei Anbietern von Pornoseiten aus Zypern hervor. Das Gericht bestätigte in dem ausführlicheren Hauptverfahren seine Eilentscheidungen vom November 2021, die in die gleiche Richtung gegangen waren.
Geklagt hatten zum Mindgeek-Konzern gehörende Anbieter mit Sitz auf Zypern, die insgesamt drei Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten - zurecht, wie das Verwaltungsgericht nun befand.
Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht weiter mit. Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es. Studien zeigten, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornos konsumiert hätten. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang hätten.
Berufung möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster damit befassen. Würde das Urteil rechtskräftig, hätte es laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts zwar nur Bindungswirkung für die beiden Anbieter, dürfte aber auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen.
"Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass der Jugendmedienschutz auch im Internet konsequent anzuwenden ist, und genau das erwarten wir von den unterlegenen Unternehmen. Es ist überaus irritierend, dass die Anbieter bisher richterliche Entscheidungen ignorieren. Seriöse Unternehmen halten sich an die Gesetze und die Rechtsprechung in dem Land, in dem sie ihr Geld verdienen. Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten", so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
Die Medienaufsichtsbehörde hatte die Plattformen nach eigenen Angaben schon im Juni 2020 aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt und Maßnahmen gegen die Betreiber der Porno-Portale beschlossen. "Pornos sind kein Kinderprogramm. Für uns sind Pornos im Netz so lange kein Problem, wie Kinder und Jugendliche sie nicht sehen können. So will es die Gesetzeslage - und das aus gutem Grund", so Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM.
Quelle; .teltarif
Auch wenn eine Porno-Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, müssen sich die Betreiber an den deutschen Jugendschutz halten und ein System zur Altersverifikation einrichten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im juristischen Streit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und zwei Anbietern von Pornoseiten aus Zypern hervor. Das Gericht bestätigte in dem ausführlicheren Hauptverfahren seine Eilentscheidungen vom November 2021, die in die gleiche Richtung gegangen waren.
Geklagt hatten zum Mindgeek-Konzern gehörende Anbieter mit Sitz auf Zypern, die insgesamt drei Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten - zurecht, wie das Verwaltungsgericht nun befand.
Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht weiter mit. Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es. Studien zeigten, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornos konsumiert hätten. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang hätten.
Berufung möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster damit befassen. Würde das Urteil rechtskräftig, hätte es laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts zwar nur Bindungswirkung für die beiden Anbieter, dürfte aber auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen.
"Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass der Jugendmedienschutz auch im Internet konsequent anzuwenden ist, und genau das erwarten wir von den unterlegenen Unternehmen. Es ist überaus irritierend, dass die Anbieter bisher richterliche Entscheidungen ignorieren. Seriöse Unternehmen halten sich an die Gesetze und die Rechtsprechung in dem Land, in dem sie ihr Geld verdienen. Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten", so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
Die Medienaufsichtsbehörde hatte die Plattformen nach eigenen Angaben schon im Juni 2020 aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt und Maßnahmen gegen die Betreiber der Porno-Portale beschlossen. "Pornos sind kein Kinderprogramm. Für uns sind Pornos im Netz so lange kein Problem, wie Kinder und Jugendliche sie nicht sehen können. So will es die Gesetzeslage - und das aus gutem Grund", so Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; .teltarif