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PC & Internet Urteil: Mehrjährige Gefängnisstrafe für Raubkopierer

Die große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelte seit dem 08.01.2018 in einer Strafsache gegen einen 61-Jährigen aus Reichenbach. Diesem wurde zur Last gelegt, in den Jahren 2011 bis 2016 rund 1,3 Millionen Medienträger aus dem Bereich der Rockmusik illegal kopiert zu haben. Dieser Tat wurde er am Freitag (01.02.2018) laut Pressemitteilung für schuldig befunden und zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte gab die illegalen Kopien in Presswerken Deutschlands und Polens in Auftrag, denen er vortäuschte, im Besitz der erforderlichen Lizenzen zu sein. Er verbreitete diese dann europaweit über Vertriebsnetzwerke von Zwischenhändlern, die die Piraterieprodukte ihrerseits über Ladengeschäfte und über Online-Marktplätze, wie Ebay oder Discogs, zum Verkauf anboten. Etwa 31.000 Medienträger soll der Angeklagte im fraglichen Zeitraum im europäischen Ausland abgesetzt haben, wobei er Preise zwischen drei bis acht Euro für CDs und DVDs verlangte, bei Vinyl-Schallplatten zwölf bis 18 Euro.

Unter den gefälschten Tonträgern fanden sich Produkte von den Rolling Stones, Neil Young, Black Sabbath, Lady Gaga, den Beatles, Kiss, Joe Cocker, Rammstein, David Bowie, Pearl Jam, Depeche Mode, AC/DC, Bruce Springsteen und anderen. Die ausschließlichen Nutzungsrechte der betroffenen Rechteinhaber hat der Angeklagte vorsätzlich verletzt.

Die umfangreiche Beweisaufnahme hat noch einmal bestätigt, dass der Angeklagte über keinerlei Lizenzen der Rechteinhaber verfügte. Ohne es genau beziffern zu können, sprach die Nebenklägerin in dem Verfahren von einem Lizenzschaden in Millionenhöhe, die Firmen wie Warner, Universal oder Sony in diesem Fall durch Urheberrechtsverletzungen entstanden seien. Roderich Martis, der Vorsitzende Richter der 11. Großen Wirtschaftsstrafkammer, meinte, dies wäre der „seit Jahrzehnten umfangreichsten Fall von Produktpiraterie“.

An dem Verkauf der Raubkopien nahm der Angeklagte in etwa 305.000 Euro allein durch Überweisungen ein, Bargeldeinnahmen sind in der Summe noch nicht enthalten. Bei einer Durchsuchung der Reichenbacher Wohnung vor knapp zwei Jahren stellten die Ermittler zudem 100.000 Euro in bar sicher. Die illegale Ware veräußerte er nur teilweise, der größere Teil wurde zwecks späteren Verkaufs noch von ihm eingelagert.

Nun werden die ca. 1,4 Millionen sichergestellten Tonträger (CDs, DVDs und Vinylschallplatten) vernichtet. Der seitens der Ermittlungsbehörden nachgewiesene Erlös, den der Angeklagte von 2012 bis 2016 durch seine illegale Geschäftstätigkeit erzielte, wird eingezogen.

Der Staatsanwalt Eike Fesefeldt geht davon aus, dass der Angeklagte bereits seit 20 bis 30 Jahren „im Geschäft“ sei. Auf die Schliche kam ihm ein privater Fahnder, der im Auftrag der Musikindustrie tätig ist. Als Nebenkläger sind in diesem aktuellen Verfahren am Landgericht geschädigte Plattenlabels, wie Universal, Warner und andere beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen Fluchtgefahr bleibt der 61-Jährige jedoch weiter in Haft.

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI äußerte: „Der Fall zeigt einmal mehr deutlich, wie enorm wichtig es bleibt, die Rechte unserer Mitglieder auch im physischen Bereich durchzusetzen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass täuschend echt aussehende Fälschungen oft auch über das Internet bezogen werden und letztlich der zahlende Musiknutzer getäuscht wird.

Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass hinter besagten Urheberrechtsverletzungen zumeist organisierte illegale Strukturen stehen, die europaweit agieren und über viele Jahre mit einem Höchstmaß an krimineller Energie aufgebaut wurden. Es sind somit meist langjährige und aufwendige Ermittlungen notwendig, um die Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. All dies kann nur mit hochprofessionellen Strukturen auf Ermittlerseite und einer kompetenten Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten gelingen. Selbstverständlich bleibt es daneben wichtig, auch im digitalen Raum eine effektive Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.“

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Quelle; tarnkappe
 
hätte der mal ein kind missbraucht und anschliessend umgebracht wären 2,5 jahre drin gewesen auf bewährung
 
Wer Kinder misshandelt, nicht missbraucht und anschließend umbringt, bekommt weder 2,5J noch Bewährung, sondern minds. 15J Haft mit SV. Zudem werden Gegenstände missbraucht und nicht Menschen und tut hier nichts zur Sache.
Der Angeklakte hatte das groß aufgezogen, sehr groß und war nicht so ein kleiner Kopierer in seiner Kemenate am PC. Damit musste er rechnen.
 
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