Gebrauchte Software darf verkauft werden, auch einzeln - das urteilten jetzt die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat gegen Firmen wie Adobe entschieden, die ihre Lizenzprofite davon schwimmen sehen - und für Firmen wie Usedsoft, deren ganzes Geschäftsmodell darauf basiert, gebrauchte Software neu zu verkaufen.
Adobe: Hat gegen die Gebrauchtsoftware-Hersteller geklagt und verloren.
Gebraucht-Software darf laut BGH auch einzeln verkauft werden
Damit sind vorerst die rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hatte das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte vor genau zwei Jahren (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt: Über Volumenverträge erworbene Lizenzen dürfen seither bereits auch einzeln weiterverkauft werden. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt - und verloren. (Az. I ZR 8/13). Was Adobe jetzt machen will, ist nicht bekannt. Sie könnten in Revision gehen.
Quelle: chip
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Adobe: Hat gegen die Gebrauchtsoftware-Hersteller geklagt und verloren.
Gebraucht-Software darf laut BGH auch einzeln verkauft werden
Damit sind vorerst die rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hatte das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte vor genau zwei Jahren (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt: Über Volumenverträge erworbene Lizenzen dürfen seither bereits auch einzeln weiterverkauft werden. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt - und verloren. (Az. I ZR 8/13). Was Adobe jetzt machen will, ist nicht bekannt. Sie könnten in Revision gehen.
Quelle: chip