Bereits im September entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Internetanschluss nicht zur GIS-Pflicht reicht. Nun wurde das Urteil endgültig bestätigt.
Ein Computer mit Internetanschluss reicht nicht zur GIS-Pflicht. Das entschied der Bundesverwaltungsgericht bereits im Vorjahr. Nun bestätigte der Verwaltungsgerichtshof das Urteil, der Einspruch der GIS wurde als unbegründet abgewiesen. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich, der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Kein Streaming
Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
GIS sieht Gesetzgeber gefordert
Der Kläger, ein Wiener mit Laptop und Internetzugang, wurde vom Rechtsanwalt Johannes Öhlböck vertreten. Die GIS kündigte im Vorjahr an, das Urteil erst dann umzusetzen, wenn es rechtskräftig sei. Daran werde man sich nun auch halten, so GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter gegenüber der futurezone. "Die Entscheidung ist für uns nicht klar, denn wir haben alle unsere Argumente klar dargelegt. Wir werden uns aber daran halten." Wer glaubwürdig machen kann, dass er kein anderes rundfunkfähiges Gerät besitzt, kann sich von den GIS-Gebühren befreien lassen.
Für Kräuter ist nun der Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen." Eine Haushaltsabgabe wie in Deutschland meine er damit aber nicht. "Wir haben ein sehr effizientes System, der Anteil an Schwarzsehern beträgt lediglich vier Prozent."
Quelle: futurezone
Ein Computer mit Internetanschluss reicht nicht zur GIS-Pflicht. Das entschied der Bundesverwaltungsgericht bereits im Vorjahr. Nun bestätigte der Verwaltungsgerichtshof das Urteil, der Einspruch der GIS wurde als unbegründet abgewiesen. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich, der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Kein Streaming
Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
GIS sieht Gesetzgeber gefordert
Der Kläger, ein Wiener mit Laptop und Internetzugang, wurde vom Rechtsanwalt Johannes Öhlböck vertreten. Die GIS kündigte im Vorjahr an, das Urteil erst dann umzusetzen, wenn es rechtskräftig sei. Daran werde man sich nun auch halten, so GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter gegenüber der futurezone. "Die Entscheidung ist für uns nicht klar, denn wir haben alle unsere Argumente klar dargelegt. Wir werden uns aber daran halten." Wer glaubwürdig machen kann, dass er kein anderes rundfunkfähiges Gerät besitzt, kann sich von den GIS-Gebühren befreien lassen.
Für Kräuter ist nun der Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen." Eine Haushaltsabgabe wie in Deutschland meine er damit aber nicht. "Wir haben ein sehr effizientes System, der Anteil an Schwarzsehern beträgt lediglich vier Prozent."
Quelle: futurezone