Wer mit seinen Steuern im Rückstand ist, muss laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch mit einer eventuellen Pfändung seiner Internet-Domain rechnen.
Münster - Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann ihm sogar seine Internet-Domain gepfändet werden. Gläubiger können ihre Forderungen dabei auch beim Verwalter der Domain geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 7 K 781/14 AO) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.
Domain-Vertrag gehört zu pfändbaren Vermögensrechten
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt den Anspruch eines Geschäftsmannes mit fünfstelligen Steuerrückstanden auf Aufrechterhaltung der Registrierung einer Internet-Domain gepfändet. Die Registrierungsstelle widersprach dem Ansinnen - jedoch erfolglos. Das Gericht entschied, dass die Rechte aus dem Vertrag zwischen Registrierungsstelle und Schuldner pfändbare Vermögensrechte seien.
Quelle; onlinekosten
Münster - Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann ihm sogar seine Internet-Domain gepfändet werden. Gläubiger können ihre Forderungen dabei auch beim Verwalter der Domain geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 7 K 781/14 AO) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.
Domain-Vertrag gehört zu pfändbaren Vermögensrechten
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt den Anspruch eines Geschäftsmannes mit fünfstelligen Steuerrückstanden auf Aufrechterhaltung der Registrierung einer Internet-Domain gepfändet. Die Registrierungsstelle widersprach dem Ansinnen - jedoch erfolglos. Das Gericht entschied, dass die Rechte aus dem Vertrag zwischen Registrierungsstelle und Schuldner pfändbare Vermögensrechte seien.
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