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PC & Internet Urteil: Auch Internet-Domains dürfen gepfändet werden

Wer mit seinen Steuern im Rückstand ist, muss laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch mit einer eventuellen Pfändung seiner Internet-Domain rechnen.

Münster - Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann ihm sogar seine
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gepfändet werden. Gläubiger können ihre Forderungen dabei auch beim Verwalter der Domain geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 7 K 781/14 AO) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

Domain-Vertrag gehört zu pfändbaren Vermögensrechten
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt den Anspruch eines Geschäftsmannes mit fünfstelligen Steuerrückstanden auf Aufrechterhaltung der Registrierung einer Internet-Domain gepfändet. Die Registrierungsstelle widersprach dem Ansinnen - jedoch erfolglos. Das Gericht entschied, dass die Rechte aus dem Vertrag zwischen Registrierungsstelle und Schuldner pfändbare Vermögensrechte seien.

Quelle; onlinekosten
 
AW: Urteil: Auch Internet-Domains dürfen gepfändet werden

Was zur Hölle? Können irgendwann auch Telefonnummern oder Türschilder gepfändet werden?
 
AW: Urteil: Auch Internet-Domains dürfen gepfändet werden

Wer auf Pump lebt und nicht zahlt, lebt eben gefährlich.
Bei Steuerschulden wird eben nicht zimperlich mit umgegangen.
Leider nur für die ehrlichen Steuerzahler.
Die super Reichen gehen nach Panama und zu den anderen Steuerschlupflöchern....
 
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