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Off Topic Urteil: Anklicken von Kinderpornographie ist strafbar

Urteil: Anklicken von Kinderpornographie ist strafbar

Das OLG Hamburg hat in einem Fall von Kinderpornographie ein Grundsatzurteil gefällt, dass bereits bewusstes und gezieltes Anklicken von Kinderpornographie im Internet strafbar ist. (Andreas Link, 16.02.2010)
Die Rechtslage ist schon länger eindeutig: Das Anklicken von Kinderpornographie im Internet ist strafbar. Nun hat ein Gericht diesen Umstand bestätigt. Im Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg heißt es, dass auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher ohne manuelles Abspeichern auf der Festplatte strafbar ist. In beiden Fällen bringe der Nutzer diese Daten in seinen Besitz. "Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff", teilt ein Gerichtssprecher mit.

Das Urteil basiert auf einem Rechtstreit vom Februar 2009, als in Hamburg-Harburg ein Nutzer freigesprochen wurde, weil er sich die Kinderpornographie zwar gezielt angesehen, aber die Bilder nicht heruntergeladen hat. Dort legte man das aktuelle Recht so aus, dass die betreffende Person nicht in strafbarer Weise in den Besitz der Bilder gelangte. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Sprungrevision ein, woraufhin das OLG Hamburg nun entschied, dass bewusstes und gezieltes Ansurfen von Kinderpornographie im Internet strafbar ist. Der vorsitzende Richter Gerd Harder begründet das Urteil damit, dass der Nutzer bereits beim Ansehen die volle Verfügungsgewalt über das Bildmaterial erhalte (beispielsweise die Länge der Betrachtungszeit oder das Vergrößern).

Zum Schluss fordert man eine genauere Beschreibung des Gesetzestextes, der im Moment vor allem auf klassische Medien wie Videokassetten zugeschnitten ist. Die Politik sei die Lücke bekannt, doch die Diskussion sei eingeschlafen, heißt es weiter. Am Amtsgericht in Hamburg wird der Fall nun neu aufgerollt.


Quelle: pcgameshardware
 
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