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Unitymedia kündigt Preiserhöhung für Bestandskunden mit Alttarifen an

Überraschende Post für Bestandskunden des Kabelnetzbetreibers Unitymedia. Altkunden des Kabelnetzbetreibers mit vor April 2013 bestellten Tarifen werden aktuell per Brief über eine Preiserhöhung informiert. Ein solches Schreiben liegt auch unserer Redaktion vor. Das in Köln ansässige Unternehmen kündigte eine "Preisanpassung" des monatlichen Paketpreises um 2,90 Euro ab 1. Februar 2015 an. Je nach Alttarif entspricht dies einer Verteuerung um bis zu fast 15 Prozent.

Unitymedia gibt Kosten für Netzwerkausbau an Kunden weiter
Erstaunlich ist die Einleitung des Schreibens, in dem der in Nordrhein-Westfalen und Hessen aktive Kabelnetzbetreiber zunächst auf seine "Top-Platzierungen" bei dem aktuellen "Connect"-Festnetz verweist. Unitymedia verfüge über ein modernes Glasfasernetz, das den Kunden "Highspeed-Internet zum Surfen, Streamen und Erleben der neuen digitalen Möglichkeiten zu attraktiven Preisen" biete.

Doch in den "neuen Möglichkeiten des Internets" liege denn auch der Haken, der Unitymedia nun "erstmals seit zehn Jahren" zu einer Preisanpassung für das Internetprodukt von Altkunden bewege. Innerhalb eines Jahres sei das durchschnittliche Datennutzungsvolumen pro Kunden um mehr als 50 Prozent auf nun 50 Gigabyte pro Monat gestiegen. "Die Kosten für den stetigen Kapazitätsausbau und die Modernisierung unseres Netzes sind im letzten Jahr deutlich gestiegen", so die Begründung der Kölner. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde das Unternehmen einen Teil der erhöhten Technikkosten für den Netzwerkkapazitätsausbau an die Kunden weitergeben.

Preisaufschlag von fast 15 Prozent
Kunden, die beispielsweise noch den nicht mehr vermarkteten Tarif 2play 16.000 für 25 Euro monatlich nutzen, zahlen ab kommenden Februar 27,90 Euro - und somit rund 11,5 Prozent mehr als bislang. Nach Angaben von Kunden im inoffiziellen Unitymedia Kabel BW Forum sollen Nutzern des Tarifs 3play 32.000 nach der Preiserhöhung 32,90 Euro statt 30 Euro in Rechnung gestellt werden. Ein alter Tarif Internet 50 für 20 Euro wird im kommenden Jahr mit 22,90 Euro zu Buche schlagen - ein Preisaufschlag von fast 15 Prozent.

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Unitymedia: Aktuelle 2play-Tarife. Bestandskunden mit Alttarifen sollen ab Februar 2015 2,90 Euro im Monat mehr zahlen. Screenshot: onlinekosten.de​
Wechsel in andere Tarife?
Durch die Preiserhöhung nähern sich die alten Tarife mit vergleichsweise geringen Internet-Bandbreiten je nach Paket preislich an aktuelle Tarife mit deutlich schnellerem Internetzugang an. Einem Teil der Kunden soll in dem Schreiben ein Wechsel in andere Tarife vorgeschlagen worden sein. Unklar ist derzeit, wer solche Angebote erhält. Angeblich will Unitymedia laut Angaben von Forennutzern die Surfgeschwindigkeiten von Alttarifen mit Bandbreiten von 16 bzw. 20 Mbit/s im Zuge der Preisanpassung auf 32 Mbit/s erhöhen.

Zu dieser Aussage liegen unserer Redaktion allerdings keine offiziellen Informationen vor. Wir werden am Montag bei Unitymedia nachhaken, um weitere Details zur Preiserhöhung und zu den Konditionen für einen Wechsel in andere Tarife zu erfahren. Offene Fragen ergeben sich hier insbesondere wegen möglicher Kosten durch Aktivierung und WLAN-Bereitstellung bei einem Tarifwechsel. Bei einigen Kunden herrscht offenbar auch Unklarheit darüber, welche Hardware sie behalten können bzw. welche neuen Geräte sie erhalten würden.

Kündigung wegen Preisanpassung innerhalb von sechs Wochen möglich
Sollten Kunden mit der "Preisanpassung" nicht einverstanden sein, so können sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens den Vertrag des Produkts mit Internetzugang kündigen. Erfolgt keine Kündigung, geht Unitymedia von einer Zustimmung zur Preiserhöhung aus. Der bestehende Vertrag werde dann ab Februar 2015 zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Unitymedia rechnet offenbar nicht mit vielen Kündigungen nach der Preiserhöhung: "Wir sind überzeugt, dass Ihr Anschluss zu diesen Konditionen nach wie vor ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis bietet", heißt es in dem Schreiben an die Kunden.

Quelle: onlinekosten
 
AW: Unitymedia kündigt Preiserhöhung für Bestandskunden mit Alttarifen an

Joa das erste mal in 10 Jahren , alles gut. Wechsel oder geh halt. Die "Uralt-Tarife" sind betroffen sprich zb 32000 20000 usw. für das Geld was du da investierst bekommst du von UM idr ein besseres Angebot.
 
So rechtfertigt Unitymedia die Preiserhöhung für Bestandskunden

Gegenwärtig erhalten Bestandskunden von Unitymedia Briefe mit der Ankündigung einer Preiserhöhung. Wir fassen zusammen, wie der Provider den Schritt rechtfertigt und welche Fristen für die außerordentliche Kündigung gelten.

Die am Wochenende gemeldete Preiserhöhung für Bestandskunden von Unitymedia betrifft wohl mehr Kunden als ursprünglich angenommen. Auch teltarif.de liegt mittlerweile die Kopie eines Ankündigungs-Schreibens vor. Wir beleuchten die Argumente, mit denen Unitymedia die Preiserhöhung rechtfertigt. Das unserer Redaktion in Kopie zugestellte Schreiben verzichtet darauf, den genauen Bestands-Tarif zu nennen, den der Kunde bei Unitymedia hat. Der Leser wies uns aber darauf hin, dass er den Tarif 1play Internet 50 nutzt.

Erstaunlich ist übrigens die Tatsache, dass Unitymedia das Schreiben nicht einzeln als regulären Standardbrief versendet, sondern - wie bereits im Adressfenster zu sehen - als Infopost. In vielen Haushalten wandert solche Infopost direkt in den Papiermüll, es kann also durchaus passieren, dass der Brief überhaupt nicht geöffnet und gelesen wird. Damit hätte der Kunde der Preiserhöhung automatisch zugestimmt - hat Unitymedia das einkalkuliert?

Rechtfertigung: Streaming macht Erweiterung der Netzkapazitäten notwendig
Unitymedia leitet sein Schreiben damit ein, dass Unitymedia laut connect-Zeitschrift zu den besten Internetanbietern Deutschlands gehöre, insbesondere bei den Downstreamraten. Der folgende Absatz erinnert an eine Formulierung von Bundeskanzlerin Merkel: Durch die "neuen Möglichkeiten des Internets", wie das Streamen von Musik und Filmen, sei das Datenvolumen im Unitymedia-Netz zuletzt stark gestiegen. Dann nennt Unitymedia klare Zahlen und behauptet, innerhalb eines Jahres hätte sich das durchschnittliche Datennutzungsvolumen pro Kunde verdoppelt, und zwar auf "jetzt 50 Gigabyte pro Monat."

Bereits im Sommer dieses Jahres waren einige Kunden von Unitymedia und von Kabel Deutschland von Preiserhöhungen betroffen. Insbesondere Kabel Deutschland rechtfertigte seine Preiserhöhung damals mit gestiegenen laufenden Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes. Verbraucherschützer äußerten damals die Auffassung, dass der Provider die Preise nicht für die Gewinnmaximierung erhöhen darf.

In seinem aktuellen Schreiben rechtfertigt Unitymedia die Preiserhöhung ausschließlich mit den Kosten für den Ausbau des Netzes: "Die Kosten für den stetigen Kapazitätsausbau und die Modernisierung unseres Netzes sind im letzten Jahr deutlich gestiegen. Einen Teil dieser erhöhten Technikkosten für den Netzwerkkapazitätsausbau werden wir gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erstmals seit zehn Jahren in Form einer Preisanpassung für Ihr bestehendes Internetprodukt an Sie weitergeben."

Diese Formulierung legt nahe, dass es gar nicht um eine Erweiterung des Netzes in der Fläche zur Erschließung neuer Regionen geht, sondern um eine Erhöhung der Netzkapazität für den gestiegenen Traffic. Im übrigen erlaubt die Formulierung den Schluss, dass momentan nur Kunden ein Schreiben mit der Preiserhöhung erhalten, die im Sommer nicht betroffen waren.

Für Rufnummernportierung ist rechtzeitige Kündigung wichtig
Im Fall unseres Lesers hebt Unitymedia die monatliche Grundgebühr um 2,90 auf 22,90 Euro an. Der Netzbetreiber räumt dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein, der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens abgeschickt werden, dann wird die Kündigung zum 31. Januar wirksam. Als Kennwort muss der Kunde den Hinweis "Kündigung wegen Internet-Preisanpassung" und seine Kundennummer angeben.

Unitymedia weist darauf hin, dass der Kunde möglichst zeitnah kündigen soll, wenn er dies beabsichtigt und die Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte. Dies sei für die Abstimmung mit dem neuen Anbieter wichtig. Unternimmt der Kunde nichts, wird die Preisanpassung zum 1. Februar wirksam.

Quelle: teltarif
 
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