Die Ausgestaltung der Worte "deutlich sichtbar" muss ich nun Dir überlassen, allerdings:
Sofern mehrere Parteien in Deinem Haus wohnen, darfst Du keinesfalls die "Bewegungen" am Hauseingang aufzeichnen.
Relevant ist Dein Fahrzeug und eventuell ein kleines Stück des Gehweges, da sich dies wohl nicht vermeiden lässt....mehr aber auch nicht.
wenn er den jenigen schwarz auf weis filmen wird , wie er sein auto demoliert , wird sich der richter das video anschauen , er kann es zulasen mus es aber nicht
dashcams sind auch nicht verboten !!!!! leute bitte verdreht nicht die worte !!!
ich warte auch bis ich den dieb bei uns in keller vor die linse bekomme , dann spreche ich mit im , am besten selbst darüber :whistle2::emoticon-0136-giggl
erst dann kann ich auch die anderen nachbarn informieren