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TV-Empfang mit Sky im Neubau

Kantalupe

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6. Dezember 2008
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Liebe Foristen!

Mein Anliegen ist etwas breiter angelegt. Falls ich den falschen Bereich gewählt habe, bitte ich einen Mod, den Thread zuverschieben.

Wir wohnen zurzeit noch zur Miete mit einem Kabelanschluss bei Vodafone und einem Sky Abo über eine vu+ duo 4k.
Diese Woche beginnt der Bau unseres neuen Reihenendhauses im Neubaubeaugebiet nebenan. In etwa einem Jahr soll es fertig sein. Der Bauträger bzw. Elektriker will aber schon in den nächsten Tagen die Elektroplanung im Detail wissen. Deshalb habe ich jetzt schon einige Fragen.

Im neuen Haus hätte ich gerne TV Empfang über Satellite und/oder über den regionalen Glasfaseranbieter lwlcom.net.
Neben dem TV im Wohnzimmer wird es mindestens noch einen TV Empfang im geplanten Heimkino und eventuell noch in einem weiteren Zimmer geben. Idealerweise kann das ganze TV Angebot inklusive Sky überall im Haus empfangen werden. Außerdem sollte es möglich sein, mehrere Programme gleichzeitig zu schauen bzw. aufzunehmen.

Ich habe erfasst, dass Sky beim Satellitenempfang nur noch auf das unique pairing setzt. Habe ich überhaupt noch eine Chance, meine vu+ mit neuen Tunern zu nutzen? Welche Einschränkung habe ich, wenn ich ein CI+ Modul von Sky in der vu+ benutzen will? Kann man damit aufnehmen? mehrere Kanäle gleichzeitig? vielleicht mit nachträglicher Entschlüsselung?
Kann man mit einem HDMI-to-LAN-Konverter das Signal durch das Haus in einen anderen Raum transportieren?

TV über Glasfaser soll ähnlich einem Kabelanschluss sein, man benötigt wohl auch einen dvb-c Receiver/Tuner. Mehr weiß ich darüber schon nicht. Kann ich die vu+ dazu verwenden? Funktioniert das auch an mehreren Empfangsgeräten? Kann man mehrere Sender gleichzeitig schauen bzw. aufnehmen?

Außerdem noch eine andere Frage zum WLAN und DECT im Haus: Der Elektriker meinte am Telefon schon, dass ein einziger Access Point zur WLAN Abdeckung im Haus genügt, zusätzliche könnte man einfach nachrüsten.
Ich hätte die Access Points gerne über LAN angebunden, so dass sie auch jetzt schon mit eingeplant werden müssten.
Das Haus wird 3 Etagen haben mit insgesamt 136qm Wohnfläche, Dachterasse, Terasse und kleinem Garten. Ich dachte eher an einen Access Point pro Etage, gerade auch für das 5Ghz WLAN-Netz. Was ist Eure Einschätzung?
Kann man das irgendwie mit einem DECT-Expander für schnurlose Telefone kombinieren?

Herzlichen Dank,
K.
 
Bei mietverhältnissen ist die sachlage anders: Das thema ist ausgeklagt. Bei menschen ausländischer herkunft können sat anlagen nur selten verboten werden.
In unserem fall hier gilt das WEG. Beschränkungen der nutzung des sondereigentums ( haus, wohnung) müssen in der teilungserklärung geregelt sein/werden. Wenn dort nichts steht oder nur verbot für das haus, dann......Aber das soll ein anwalt, dessen fachgebiet das weg ist, prüfen.
 
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Aber die Hürden für die Errichtung einer Sat-Anlage für eine Mietwohnung können sehr hoch sein. Einfach nur eine Satantenne am oder auf dem Balkon muss nicht unbedingt akzeptabel sein. Wenn dann noch ein KabelTV-Anschluss für die Mietwohnung vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird und der KabelTV-Anbieter passende ausländische Programme im Programm hat, wird es noch schwieriger eine Sat-Anlage für eine Mietwohnung zugelassen zu bekommen. Im schlimmsten Fall kündigt der Vermieter den Mietvertrag fristgemäß wegen „zerrüttetem Vertrauensverhältnis“, wenn bereits im Mietvertrag eine mietereigene Sat-Anlage ausgeschlossen wurde und der Mieter nach Annahme des Mietvertrages dann gegen den Vermieter deswegen klagt.
 
Das ist wieder etwas anderes.

Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche. Ein privater Vermieter hat ziemliche Schwierigkeiten, wenn er einem ausländischen Mieter die Schüssel verbieten will. Meist ist aber bei einem privaten Mieter das Verhältnis zwischen den Parteien viel besser als bei der anonymen Wohnmafia. Der Versuch, gegen Vo...a zu klagen, ist hier von vornherein zum Scheitern verurteilt. Im Kabel gibt es, soweit ich weiß, fünf türkische Programme, darunter ist kein einziger Nachrichtensender sondern ausschließlich seichte "Unterhaltung" oder das, was der Kabelanbieter dafür hält.

Damit hat sich der betroffene Mitbürger gefälligst zu bescheiden. Natürlich sind die paar Programme noch extra verschlüsselt und müssen für teures Geld abonniert werden. Dabei sind die türkischen Sender problemlos zu empfangen, ca. 200 Stück. Da ist zwar viel Werbemüll bei, aber so ca. 30 sehenswerte Programme gibt es doch, vielleicht ein paar mehr - kostenlos, versteht sich.

Dagegen ist das Angebot im Kabel schon ziemlich kläglich, nur interessiert das niemanden.

Ich bin jedenfalls froh, nicht in einer der Vo...a Bruchbuden wohnen zu müssen, mit schlechter und völlig überteuerter Fernsehversorgung
 
Meinst Du das Ernst? Du darfst auf Deinem Grund und Boden keine Satellitenschüssel anbringen? Vergiss nicht, das ist Deins!
Das würde ich aber ganz sicher nochmal kontrollieren, sowas muss im Bebauungsplan stehen, sofern selbst da eine Einschränkung dafür möglich ist.
Unabhängig davon würde ich Verkabelung trotzdem vorsehen, was Du in Deinem Haus machst ist egal. Sprich Erdung, Lehrrohre auf jeden Fall rein.
In jedes Zimmer ein Kabel und ein dickes Lehrrochr nach oben auf den Dachboden, dann kannst Du von dort in die anderen Zimmer weiter verteilen.
In den Jahren nach dem Bau ändert sich manchmal einiges, manch einer kümmert sich kaum noch um so "unsichtbare" Vorschriften.

Und ja, auch in jedes Zimmer eine oder zwei Netzwerkdosen, das kriegst Du aber auch allein über die Lehrrohre hin. dann machen die APs kein Problem.
Über DECT-Extender brauchst Du Dir keine Gedanken machen, ich renne hier auf 800qm überall mit dem Telefon rum, keine Probleme.

Ansonsten finde ich, dass Vodafone (preislich) recht gute Angebote macht, was die Kombi Internet/TV/mobil anbelangt.
 
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Kommt auf die Dachflächen bei einem Reihenhausteil an. Ist es kein Flachdach über mehrere Reihenhausteile, sondern jedes Reihenhausteil hat z.B. sein eigenes Spitzdach, dann gehört es schon zum eigenen Wohneigentum. Unabhängig davon, kann es aber trotzdem bei Reihenhaussiedlungen, die im allgemeinen von einem Investor gebaut werden und auch weiterhin verwaltet werden, Einschränkungen verschiedenster Art geben. Ist dann ein ähnliches Konstrukt, wie eine Eigentumswohnung in einem größeren Wohnhaus.
 
Leute lest bitte! Er hat geschrieben, dass es sich um Baumaßnahme nach dem WEG handelt (#22). Es gelten dann besondere bedingungen. Das gesamte Gebäude und das Grundstück sind gemeinschaftseigentum. Die wohnung, hier das haus, ist sondereigentum mit beschränkungen, der garten ist eine sondernutzung. Auch dort kann es beschränkungen geben, z.b errichtung baugenehmigungsfreier anlagen(gartenschuppen). Maßgeblich ist die Teilungserklärung!
 
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