Telefon-Flatrates sind für Kunden komfortabel: Ohne auf die Uhr zu schauen, lässt sich in der Regel unbegrenzt telefonieren. Dennoch können Provider Flatrates nur anbieten, wenn diese sich auch wirtschaftlich rechnen. Ein Teil der Kunden nutzt die Pauschaltarife eher weniger, ein anderer Teil dafür umso intensiver. Hin und wieder kommt es aber auch zu kriminellem Betrug und Missbrauch der Flatrates. Um solchen Fällen auf die Schliche zu kommen, unterhält die Deutsche Telekom laut eines Berichts der "WirtschaftsWoche" (WiWo) in ihrer Abteilung Konzernsicherheit eine erfolgreiche Ermittlungsgruppe mit dem internen Kürzel GBS-MIS.
Schäden von rund 200 Millionen Euro verhindert
Laut dem Magazin vorliegenden Informationen soll die Einsatzgruppe im vergangenen Jahr Schäden von rund 200 Millionen Euro verhindert haben. Der gesamte Festnetz- und Mobilfunkverkehr im Netz der Telekom werde von computergesteuerten Überwachungssystemen kontrolliert und ausgewertet. Weichen Verbindungsdaten erheblich vom üblichen Muster eines Durchschnittstelefonierers ab, werde die Einsatzgruppe alarmiert.
Häufig würden Kunden mit günstigen Auslandsflatrates betrügen. Festgestellt wurden beispielsweise vielfache lange Gespräche zu Zielen wie São Tomé oder Guinea. Für den Kunden selbst fallen nur die Kosten der Flatrate an, die Telekom selbst muss an solche Länder jedoch hohe Minutenpreise zahlen. Ein Teil dieser Gelder soll laut "WiWo" an die Betrüger fließen. Alleine 2012 sperrte die Telekom deswegen 162.800 Rufnummern.
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Telekom zudem 525 Fälle, in denen Hacker in den Nachtstunden die TK-Anlagen von Telekom-Kunden geknackt hatten. Die Cyberkriminellen manipulierten die Software und richteten eine Rufumleitung zu einer teuren Premium-Servicenummer im Ausland ein. Der dadurch entstandene Schaden soll 2012 bei rund 1,9 Millionen Euro gelegen haben.
'Fahnung' nach unwirtschaftlichen Vieltelefonierern
Wegen der Erfolge ihrer internen Ermittlertruppe überlege die Telekom laut "WiWo" nun auch deren Einsatz zum Aufspüren von Kunden, die erheblich mehr telefonieren als sie für ihre Flatrate bezahlen. Wirtschaftlich sind solche Kunden für die Telekom ein Verlustgeschäft. Denkbar sei, diesen Kunden einen teureren Tarif aufzudrängen oder ihnen bei einer Weigerung, den Vertrag zu kündigen. Hierzu seien jedoch Änderungen von Klauseln in den AGB erforderlich.
Quelle: onlinekosten
Schäden von rund 200 Millionen Euro verhindert
Laut dem Magazin vorliegenden Informationen soll die Einsatzgruppe im vergangenen Jahr Schäden von rund 200 Millionen Euro verhindert haben. Der gesamte Festnetz- und Mobilfunkverkehr im Netz der Telekom werde von computergesteuerten Überwachungssystemen kontrolliert und ausgewertet. Weichen Verbindungsdaten erheblich vom üblichen Muster eines Durchschnittstelefonierers ab, werde die Einsatzgruppe alarmiert.
Häufig würden Kunden mit günstigen Auslandsflatrates betrügen. Festgestellt wurden beispielsweise vielfache lange Gespräche zu Zielen wie São Tomé oder Guinea. Für den Kunden selbst fallen nur die Kosten der Flatrate an, die Telekom selbst muss an solche Länder jedoch hohe Minutenpreise zahlen. Ein Teil dieser Gelder soll laut "WiWo" an die Betrüger fließen. Alleine 2012 sperrte die Telekom deswegen 162.800 Rufnummern.
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Telekom zudem 525 Fälle, in denen Hacker in den Nachtstunden die TK-Anlagen von Telekom-Kunden geknackt hatten. Die Cyberkriminellen manipulierten die Software und richteten eine Rufumleitung zu einer teuren Premium-Servicenummer im Ausland ein. Der dadurch entstandene Schaden soll 2012 bei rund 1,9 Millionen Euro gelegen haben.
'Fahnung' nach unwirtschaftlichen Vieltelefonierern
Wegen der Erfolge ihrer internen Ermittlertruppe überlege die Telekom laut "WiWo" nun auch deren Einsatz zum Aufspüren von Kunden, die erheblich mehr telefonieren als sie für ihre Flatrate bezahlen. Wirtschaftlich sind solche Kunden für die Telekom ein Verlustgeschäft. Denkbar sei, diesen Kunden einen teureren Tarif aufzudrängen oder ihnen bei einer Weigerung, den Vertrag zu kündigen. Hierzu seien jedoch Änderungen von Klauseln in den AGB erforderlich.
Quelle: onlinekosten