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Hartz-IV-Regelsätze seit Januar 2013
Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Mehrbedarfe für Schwangere, Behinderte und für kostenaufwändige Ernährung wird durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Am 1. Juli 2008 wurden die Regelleistungen in den neuen Bundesländern schon auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Die Bruttorente wurde zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent erhöht. In Ostdeutschland wurden die Rente um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Weil das ALG II an die Rentenversicherung gekoppelt ist, hatte sich dieses um 8 Euro im Monat erhöht.
Neu eingeführt wurde 2009 eine Kinder-Stufe für die 6- bis 13-Jährigen: Sie bekommen seit Juli 2009 70 Prozent des Regelsatzes, das waren 251 Euro (+ 40 Euro) mehr pro Monat.
Am meisten profitieren Familien mit Kindern von der Erhöhung des Regelsatzes. Während Alleinstehende nur 8 Euro mehr bekommen, hat eine Familie mit zwei Kindern etwa 100 Euro mehr zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia). 382 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
Quelle:
Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Mehrbedarfe für Schwangere, Behinderte und für kostenaufwändige Ernährung wird durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Am 1. Juli 2008 wurden die Regelleistungen in den neuen Bundesländern schon auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Die Bruttorente wurde zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent erhöht. In Ostdeutschland wurden die Rente um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Weil das ALG II an die Rentenversicherung gekoppelt ist, hatte sich dieses um 8 Euro im Monat erhöht.
Neu eingeführt wurde 2009 eine Kinder-Stufe für die 6- bis 13-Jährigen: Sie bekommen seit Juli 2009 70 Prozent des Regelsatzes, das waren 251 Euro (+ 40 Euro) mehr pro Monat.
Am meisten profitieren Familien mit Kindern von der Erhöhung des Regelsatzes. Während Alleinstehende nur 8 Euro mehr bekommen, hat eine Familie mit zwei Kindern etwa 100 Euro mehr zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia). 382 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
- 345 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
- 306 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben, sowie Wohngemeinschaften.
- 289 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. Lebensjahres sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen.
- 255 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre.
- 224 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).
Quelle:
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