Vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein. Gewinnspielverträge kommen nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich abgeschlossen werden. Inkasso-Unternehmen müssen künftig genau erläutern, für wen und warum sie Zahlungen eintreiben. Für Abmahnungen privater Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen kommt eine Gebühren-Obergrenze.
Bundesrat macht den Weg frei
Das sieht ein Gesetzespaket vor, für das der Bundesrat am Freitag den Weg endgültig frei machte. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten, für Inkasso-Schreiben im kommenden Jahr.
Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro. "Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.
Kampfansage gegen unseriöse Anbieter
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die Maßnahmen seien "eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger". Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "großen Schritt", meldete aber Nachbesserungsbedarf an. Der Schutz vor Telefonabzocke dürfe sich nicht nur auf Gewinnspiele beschränken.
Quelle: onlinekosten
Bundesrat macht den Weg frei
Das sieht ein Gesetzespaket vor, für das der Bundesrat am Freitag den Weg endgültig frei machte. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten, für Inkasso-Schreiben im kommenden Jahr.
Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro. "Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.
Kampfansage gegen unseriöse Anbieter
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die Maßnahmen seien "eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger". Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "großen Schritt", meldete aber Nachbesserungsbedarf an. Der Schutz vor Telefonabzocke dürfe sich nicht nur auf Gewinnspiele beschränken.
Quelle: onlinekosten