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PC & Internet Streaming: Anwälte verzeichnen viele Abmahnungen zu Popcorn Time

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In Deutschland lässt die Filmindustrie immer stärker wegen Popcorn Time abmahnen. Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern, die oft meinen, sie würden streamen.

Bei einem Medienanwalt häufen sich die Fälle, in denen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr wegen klassischer Filesharing-Programme verschickt werden, sondern wegen Nutzung von Systemen wie Popcorn Time.

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Popcorn Time (Bild: Screenshot Golem.de)

"Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen ist", sagte der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden, der hinter dem Portal Abmahnhelfer.de steht. Für diesen Monat seien mehr als 150 der Abmahnungen, die er mit seinem Team bearbeitet, auf die Nutzung der App zurückzuführen. Anschlussinhaber bekämen Forderungen von durchschnittlich 815 Euro zugestellt und sollen zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Aussender sei die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, die 21st Century Fox, Warner Brothers und deutsche Rechteinhaber wie Tele München oder Universum Film gegen Verbraucher vertritt. Die Kanzlei mahne überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family, Homeland und an aktuellen Kinofilmen ab.

Popcorn Time bietet das illegale Streaming aktueller Serien und Filme über Bittorrent an. Dabei wird der Stream vom Empfänger gleichzeitig angesehen und anderen zur Verfügung gestellt. Nutzer von Portalen wie Popcorn Time sehen sich einen vermeintlichen Stream an, laden diesen Film aber auch automatisch per Bittorrent hoch. Damit werde die Datei genauso geteilt wie beim direkten Filesharing, es werde eine klare Urheberrechtsverletzung begangen.

Der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke warnte bereits: "Die Tatsache, dass viele Nutzer diesen Vorgang nicht bemerken, ist unerheblich. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht nämlich eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor.

Quelle: golem
 
Filesharing-Abmahnungen: Anwälte warnen vor Nutzung von Popcorn Time

Die Benutzeroberfläche dess Programm – so wie einiger vergleichbarer Apps – ähnelt einem Streaming-Portal. Viele Nutzer wähnen sich daher in einer Online-Videothek. Tatsächlich greifen sie aber auf das BitTorrent-Netzwerk zurück. Die dadurch begangenen Urheberrechtsverletzungen werden Anwälten zufolge derzeit verstärkt abgemahnt.

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr auf die Nutzung klassische Filesharing-Programme zurückzuführen sind, sondern auf die Nutzung gemischter Systeme, zu denen etwa die Software Popcorn Time gehört. Darauf hat der Berliner Anwalt Johannes von Rüden vom Team Abmahnhelfer.de jetzt hingewiesen.

Das Programm Popcorn Time ähnelt von der Benutzeroberfläche her einem Streaming-Portal. “Es ist sehr benutzerfreundlich gestaltet, so dass der Eindruck entsteht, der Nutzer würde sich in einer Online-Videothek bewegen”, so von Rüden in einer Pressemitteilung. Tatsächlich “nutze das Programm aber das BitTorrent-Netzwerk. Das heißt, die Dateifragmente die sich beim Nutzer auf der Festplatte befinden und zeitgleich zum Abspielen aufgearbeitet werden, werden auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Genau diesen Umstand greift die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer auf, die dafür bekannt ist, im Namen von Rechteinhabern wie Twentieth Century Fox, Warner Brothers, Tele München und Universum Film Verbrauchern Abmahnungen zuschickt. Derzeit mahne die Kanzlei überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family und Homeland ab, versende allerdings auch immer wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an aktuellen Kinofilmen.

“Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von PopCorn Time zurückzuführen ist“, so von Rüden. In den Schreiben werden von Anschlussinhabern durchschnittlich 815 Euro gefordert. Außerdem verlangen die Münchener Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Laut von Rüden seien die Abmahnungen auf ausländische Besucher aus dem Freundeskreis zurückzuführen, die solche Software leichtfertig in Deutschland einsetzen. Ist das der Fall, hilft womöglich, sich auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg zu berufen. In dem Verfahrne hatte sich der Betreiber eines offenen WLANs erfolgreich gegen eienAbmahnung eben der Kanzlei Waldrorf Frommer aus München gewehrt.

Da nach Auffassung des Gerichts den Rechteinhabern von Anfang an kein Anspruch gegen den WLAN-Betreiber zustand – “weder auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz”, wie es in der Urteilsbegründung heißt, konnte sich der WLAN-Betreiber mit seiner Gegenklage durchsetzen: Die Abmahner müssen nun die Kosten des Verfahresn targen.

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Zwar wird bei Popcorn Time darauf hingewiesen, dass das Herunterladen von urherberrechtlich geschütztem Material verboten sein kann – allerdings lässt die Gestaltung der Oberfläche viele Nutzer glauben, dass dies bei der Nutzung des Programms überhaupt nicht geschieht. Ein möglicherweise teurer Irrglaube, da derzeit vermehrt Abmahnungen gegen Nutzer von Popcorn Time verschickt werden (Screenshot: ITespresso).


laut Amtsgericht Charlottenburg ist ihm nach nicht nachzuweisen, dass er die Urheberrechtsverletzung begangenen hat. Zwar sei es zunächst einmal legitim anzunehmen, dass der Inhaber einer IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt die davon ausgehenden Aktivitäten auch verantworten muss. Bestreite er dies aber und kann dies darlegen – etwa weil er in einem Mehrpersonenhaushalt wohnt oder wie im vorliegenden Fall das WLAN anderen zur Verfügung gestellt hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er deren Tun kontrolliert und für deren Aktivitäten verantwortlich ist.

Ähnlich sah die übrigens auch schon das Amtsgericht Hamburg im Juni 2014: es ließ damals einen Rechteinhaber abblitzen, der einen Vermieter wegen Filesharuing verklagt hatte. Der sei aber nicht für das Tun seiner Mieter verantwortlich, so das Hamburger Gericht damals.

Tipp der Redaktion: Fernsehen auf PC, Smartphone oder Tablet? Das geht – und zwar kostenlos und weitaus weniger kompliziert, als man zunächst vermuten würde. ITespresso erklärt im Artikel Online-Fernsehen: TV-Programme kostenlos auf PC oder Smartphone schauen, was zu beachten ist und präsentiert die besten Möglichkeiten, Online-TV gratis zu empfangen.

Quelle: itespresso
 
Popcorn Time: neue Abmahnwelle angerollt

Popcorn Time: Wie mehrere Anwälte übereinstimmend berichten, wurde in den letzten Wochen eine neue Welle von Abmahnungen losgetreten. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten urheberrechtlich geschützte Filme und TV-Serien widerrechtlich verbreitet. Der VPN wurde dort abgeschaltet: Einen Warnhinweis über mögliche Abmahnungen gibt es aber nicht.

Bei popcorntime.io soll man sich “den Spaß nicht verderben” lassen. Das werden die Empfänger der hochpreisigen Schreiben sicher ganz anders sehen. Die Münchener Medienkanzlei Waldorf Frommer verlangt pro Popcorn Time-Abmahnung die Zahlung von mehr als 800 Euro.

Auf der Webseite von Popcorn Time steht, dass dort Filme und Fernsehserien „von Torrents“ gestreamt werden. Das ist eine nette Umschreibung der Tatsache, dass die Benutzung dieser Software genauso gefährlich ist, wie jeder andere Peer-to-Peer-Client auch. Lediglich in den FAQ wird explizit darauf hingewiesen, dass man Dritten Teile des Films Dritten anbietet und das Material tatsächlich an andere Computer überträgt.

Das begründet die hohe Summe, die von Waldorf Frommer pro Abmahnung verlangt wird. Zwischenzeitlich wurde zwischen die Nutzer ein VPN-Dienstleister geschaltet, der die IP-Adressen der Teilnehmer verschleiert hat. Auf der Hauptseite wird allerdings nicht davor gewarnt, dass man den VPN wieder abgeschaltet hat. Entsprechend viele Anschlussinhaber haben jetzt einen Brief inklusive einer Forderung von 815 Euro und mehr erhalten.

Wahrscheinlich war die Implementierung des VPN in die Software nur eine Werbeaktion, die von vornherein zeitlich begrenzt war. Diverse Experten haben zwischenzeitlich ausgeführt, dass die Umleitung der Streams über einen VPN nicht dauerhaft kostenlos geschehen kann. Dafür fallen bei einer Streaming-Software einfach zu viele Daten an. Den Schaden haben neben den Rechteinhabern die Nutzer der Software und leider nicht die anonymen Betreiber von popcorntime.io.

Rechtsanwalt Tobias Röttger teilte uns auf Anfrage mit, die Anzahl der Abmahnungen habe in den letzten zwei Wochen „wieder massiv angezogen“. „Die aktuellen Tatzeitpunkte sind alle noch aus dem Zeitraum Oktober November und Dezember“. Röttger von GGR Law geht davon aus, dass in den nächsten Wochen noch sehr viele Abmahnungen kommen werden, die Weihnachten und danach erstellt wurden.

Ob vor der Nutzung von Popcorn Time gewarnt wird oder sich hinter der Software ein P2P Client verbirgt, ist leider unerheblich. Die Haftung ist nicht davon abhängig, ob man die Urheberrechte bewusst, vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung hängt primär davon ab, ob es tatsächlich zu einer Rechtsverletzung gekommen ist. Genau daran besteht eben kein Zweifel. Das wissen auch die Rechteinhaber wie Universum Film, Concorde, Warner Bros., Constantin, Majestic, Tiberius Film, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und viele mehr, die sich von der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten lassen.

Popcorn Time-Abmahnung erhalten? Was tun?
Fachanwälte für Internet- und Medienrecht raten dazu, nichts zu unterschreiben. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nichts weiter als ein umfangreiches Schuldeingeständnis. Mit der Unterschrift verzichtet man auf all seine Rechte. Die Unterlassungserklärung sollte durch einen Fachanwalt modifiziert und auch die Höhe der Abmahnung deutlich reduziert werden. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Beispielsweise, ob der Rechtsverletzer zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Das Einschalten eines Fachanwalts ist auch deswegen sinnvoll, weil Folgeabmahnungen drohen können. Werden vom gleichen Rechteinhaber weitere Abmahnungen verschickt und Sie haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, wird es richtig teuer. Wer weiß schon, ob derzeit weitere Abmahnungen vorbereitet und an Sie verschickt werden? In der Unterlassungserklärung hat man sich nämlich dazu verpflichtet, das Fehlverhalten nicht zu wiederholen. Ansonsten droht die Zahlung einer vorher festgelegten Geldbuße.

Momentan werden vor allem Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family, Homeland und mehrerer aktueller Kinofilme verschickt. Johannes Waldorf, Björn Frommer und ihr Team von insgesamt 55 Rechtsanwälten scheuen sich bekanntlich nicht, auch Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Nicht zu reagieren ist folglich keine Lösung.

Update: Ernesto von TorrentFreak gab mir per E-Mail den Tipp, man müsse zwischen dem Original (aufgrund des Drucks von Rechteinhabern nicht mehr online) und den vielen Abkömmlingen unterscheiden. Im Blog von PopcornTime.io wird ein eigener VPN angekündigt. Der ist nicht per Voreinstellung verfügbar. Die Kollegen bei TechCrunch berichten zudem davon, dass der eingebaut VPN nur gegen Bezahlung aktiviert werden kann. Rechtsanwalt Thomas Röttger berichtet von Einwanderern aus Spanien, Mittel- und Südamerika, die aufgrund der Nutzung des spanischsprachigen Streaming-Angebots von Cuevana.tv momentan zahlreiche Abmahnungen erhalten.

Quelle: tarnkappe
 
Wer Sachen wie Popcorn Time nutzt, sollte natürlich immer auch einen VPN nuzten.

Auf der Seite Anonymweb.de wird sich speziell mit diesem Thema beschäftig. Ich habe euch die Unterseite für Popcorn verlinkt. Wenn schon Pocorn, dann nur mit VPN und anonym.

Viele Grüße
 
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