Strafanzeige gegen RTL2 wegen "Big Brother"
Ein TV-Zuschauer aus Radevormwald hat gegen den Münchner Privatsender RTL2 im Zusammenhang mit dessen Container-Show "Big Brother" eine Strafanzeige erstattet.
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Die Kölner Boulevardzeitung "Epress" veröffentlichte den Schriftsatz am Dienstagabend. Anlass des juristischen Vorgehens ist offenbar die telefonische Abstimmung, wer das Haus am Ende einer Sendung verlassen muss. Der Tatort lautet "Fernsehen" und die "Tatbeschreibung" liest sich so: "Verdacht des Betruges und der Manipulation eines öffentlichen gebührenpflichtigen Telefonvotings ohne anwesenden Notar."
"Würde RTL2 einen öffentlichen Notar mit der Aufgabe die Stimmen auszuzählen beauftragen, hätte alles Hand und Fuß. Gerade wenn es um Millionenbeträge durch Telefonanrufe geht, sollte das zwingend vorgeschrieben sein", sagte der Anzeigenerstatter der Zeitung. RTL2 wollte den Vorwurf nicht kommentieren, es habe keine Unregelmäßigkeiten und Störungen gegeben, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wenn dabei Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen, kommt es zu einem Prozess. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt und der Anzeigenerstatter darüber informiert.
Quelle: Sat+Kabel
Ein TV-Zuschauer aus Radevormwald hat gegen den Münchner Privatsender RTL2 im Zusammenhang mit dessen Container-Show "Big Brother" eine Strafanzeige erstattet.
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Die Kölner Boulevardzeitung "Epress" veröffentlichte den Schriftsatz am Dienstagabend. Anlass des juristischen Vorgehens ist offenbar die telefonische Abstimmung, wer das Haus am Ende einer Sendung verlassen muss. Der Tatort lautet "Fernsehen" und die "Tatbeschreibung" liest sich so: "Verdacht des Betruges und der Manipulation eines öffentlichen gebührenpflichtigen Telefonvotings ohne anwesenden Notar."
"Würde RTL2 einen öffentlichen Notar mit der Aufgabe die Stimmen auszuzählen beauftragen, hätte alles Hand und Fuß. Gerade wenn es um Millionenbeträge durch Telefonanrufe geht, sollte das zwingend vorgeschrieben sein", sagte der Anzeigenerstatter der Zeitung. RTL2 wollte den Vorwurf nicht kommentieren, es habe keine Unregelmäßigkeiten und Störungen gegeben, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wenn dabei Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen, kommt es zu einem Prozess. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt und der Anzeigenerstatter darüber informiert.
Quelle: Sat+Kabel