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PC & Internet Springer schaltete Werbung bei BookSC


Die wissenschaftliche Abteilung von Springer hat ihre E-Books bei den Buchpiraten von BookSC beworben. Die Anzeigen wurden über das Google Display Network ausgeliefert. Damit befinden sie sich in guter Gesellschaft: Auch der deutschsprachige Hörbuch-Anbieter Audible, eine Amazon-Tochter, schaltet derzeit Banner bei den Online-Piraten. Ob das alles wirklich so gewollt ist!?

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Kurz notiert: Da haben die beiden hauptamtlichen Mitarbeiter der Antipiraterie-Abteilung der Heidelberger Springer-Verlag GmbH offenbar recht gut und lange geschlafen. Über Google-Anzeigen wurde dort im Vormonat für mehrere wissenschaftliche Werke dieses Verlags geworben (siehe Screenshot oben). Natürlich kann man als Werbekunde auswählen, wo die Banner eingeblendet werden dürfen und wo nicht. Und BookSC ist mit fast 2.8 Millionen illegalen E-Books und über 52 Millionen wissenschaftlichen Arbeiten nicht irgendein Anbieter im Graubereich. Zwar war die Aufforderung „Jetzt bestellen!“ in Deutsch, die angepriesenen Springer-Werke waren aber allesamt in der englischen Sprache.

Die Auswahl der Banner hängt natürlich von den vorhandenen Cookies des Browsers und somit von den Surfgewohnheiten des Nutzers ab. Wer zufällig bei Springer.com unterwegs war, dem wurde bei BookSC.org neben Werbung für Online-Trader, Anti-DDoS-Dienstleister und Möbel auch Banner verschiedener Springer-Bücher bei der illegalen Konkurrenz angezeigt. Ganz ähnlich ist es derzeit bei Audible. Auch die Werbung der Amazon-Tochter wird dort ausgeliefert. Allerdings sogar, ohne dass man sich zuvor auf deren Webseite ein Cookie eingefangen hat. Und obwohl der Besucher der Webseite aus Deutschland kommt, werden einem auch dort Banner für englischsprachige Hörbücher wie „The Book of Joy“, „Age of Myth“, der Trilogie „The Passage“ und andere angezeigt.

Bei den großen Online-Piraten Werbung zu schalten, kann bei den Besuchermassen sehr effektiv sein, das weiß auch Google. Aber in Verlagskreisen ist es gleichermaßen verrufen. Amazon hat dem Thema Urheberrechtsverletzungen seit jeher kaum Aufmerksamkeit geschenkt. So sind die Amazon-Gutscheine bis heute bei LUL.to als Zahlungsmittel gültig. Auch hat Amazon Personen, die nachweislich über ihren Account E-Books befreit haben, um sie illegal in Umlauf zu bringen, nicht den Zugang zum hauseigenen Online-Shop gesperrt.

Das Thema Werbung behandelte auch vor drei Jahren der Gutenberg Report 3.5, der bis vor kurzem von der Anti-Piraterie-Agentur Lisheennageeha herausgegeben wurde. Demnach könnte man durch einen Entzug der Werbung große Teile der illegalen Angebote wirtschaftlich zur Aufgabe zwingen. Zumindest all die Anbieter, die ihre Webseite betreiben, um damit Geld zu verdienen. Schaale & Bonik schrieben im Frühjahr 2014: „Offensichtlich wollen (ein Ende der Banner auf illegalen Webseiten) weder Werbeunternehmen noch Werbetreibende“ erreichen, zumal der jährliche Umsatz der Werbeunternehmen im Bereich mehrerer 100 Millionen Euro liegt.

Quelle: Tarnkappe
 
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