Die AGB sagen dazu auch was...
1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird
solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere
zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung
technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar
ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten
Programmleistungen führen.
Was das Unique Pairing aber sehr wohl tut... Sollte man vllt doch mal ne Klage anstrengen wie in Österreich, dort hat das Gericht fast die kompletten AGB für nichtig erklärt!