Bei Sky Anytime Receiver im Kabel ist ja logischerweise per Internetverbindung ein Rückkanal vorhanden; wäre es mit diesem für Sky auch möglich den Aufenthaltsort eben jenes Receivers zu bestimmen und somit einen Verstoß gegen die AGB (Stichwort Zweitkarte "verleihen") nachzuweisen?
Anschlussinhaber lassen sich ermitteln, in wie weit SKY das ganze nutzt um sowohl zivil als auch strafrechtlich das ganze zu verfolgen kann dir hier keiner sagen.
Ruf doch mal bei SKY an und frag !?:emoticon-0105-wink:
Hast du auch einen solchen Erstreceiver?
Wenn das nämlich nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wo der Zweitreceiver steht. Dann können die ja gar nicht bestimmen, ob du dich da nicht eventuell vürübergehend aufhälst.
Aber mal so nebenbei: Warum soll Sky das wirklich interessieren?
Und selbst wenn du gegen die AGB´s in dem Fall verstösst, was soll Schlimmes passieren?
Ne, habe als Erstreceiver ne Unibox. Eigentlich echt Unfug sich über sowas Gedanken zu machen. Und im Gegensatz zum Cardsharing wird hier ja auch nix strafrechtlich böses gemacht .