Ein Cardsharing-Anbieter aus Niedersachsen wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 2012 war ein Ring aufgeflogen, über den der 51-jährige Verurteilte zahlreiche illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatte.
Ein Cardsharing-Fall, der 2012 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte, ist am heutigen Freitag mit einem Urteil des Amtsgerichts Stolzenau (Niedersachsen) vorläufig zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte einen Cardsharing-Ring im Raum Niedersachsen aufgebaut und illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland über das Internet an zahlreiche Kunden verkauft.
Bei Sky begrüßte man das harte Urteil des Gerichts. "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt“, so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky.
Im vergangen Jahr war der Cardsharing-Ring durch Ermittlungen der Behörden ausgehoben worden. Zum Ermittlungserfolg hatten auch Sky Deutschland und der Anbieter von Verschlüsselungssystemen Nagravision entscheidend beigetragen, indem die Unternehmen eigene Recherchen durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden zur Verfügung gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Digitalfernsehen
18 Monate Haftstrafe für Cardsharing-Betreiber – Illegale Nutzung des Pay-TV-Angebots von Sky
Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Cardsharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, teilte Sky am 20. Dezember mit.
Intensive Recherchen führten zu Ermittlung des Täters
Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch.
Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: „Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität.
Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen – in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision – bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."
Hintergrund
Beim sogenannten Cardsharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Cardsharing-Servers. Cardsharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky-Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.
Quelle: INFOSAT
Sky: Haftstrafe für Card-Sharing-Anbieter
Quelle: dwdl
Ein Cardsharing-Fall, der 2012 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte, ist am heutigen Freitag mit einem Urteil des Amtsgerichts Stolzenau (Niedersachsen) vorläufig zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte einen Cardsharing-Ring im Raum Niedersachsen aufgebaut und illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland über das Internet an zahlreiche Kunden verkauft.
Bei Sky begrüßte man das harte Urteil des Gerichts. "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt“, so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky.
Im vergangen Jahr war der Cardsharing-Ring durch Ermittlungen der Behörden ausgehoben worden. Zum Ermittlungserfolg hatten auch Sky Deutschland und der Anbieter von Verschlüsselungssystemen Nagravision entscheidend beigetragen, indem die Unternehmen eigene Recherchen durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden zur Verfügung gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Digitalfernsehen
18 Monate Haftstrafe für Cardsharing-Betreiber – Illegale Nutzung des Pay-TV-Angebots von Sky
Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Cardsharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, teilte Sky am 20. Dezember mit.
Intensive Recherchen führten zu Ermittlung des Täters
Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch.
Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: „Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität.
Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen – in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision – bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."
Hintergrund
Beim sogenannten Cardsharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Cardsharing-Servers. Cardsharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky-Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.
Quelle: INFOSAT
Sky: Haftstrafe für Card-Sharing-Anbieter
Sky freut sich über eine 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung für einen 51-Jährigen, der übers Web im sogenannten Card-Sharing-Verfahren Dritten gegen Bezahlung Zugang zu Sky verschafft hatte.
Das Amtsgericht Stolzenau hat einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil dieser von Dritten Geld kassiert hatte und diesen dann über das sogenannte Card-Sharing Zugriff auf die Pay-TV-Programme von Sky Deutschland verschafft hatte. Das Gericht sah darin einen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrug. Noch können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.
Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers. Sky weist darauf hin, dass es sich dabei um Straftaten handle, die Sky schädigen und auf dem Rücken Millionen ehrlicher Kunden begangen würden. Im konkreten Fall hatten Experten bei Sky den nun Verurteilten bereits seit einigen Jahren beobachtet.
Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."
Das Amtsgericht Stolzenau hat einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil dieser von Dritten Geld kassiert hatte und diesen dann über das sogenannte Card-Sharing Zugriff auf die Pay-TV-Programme von Sky Deutschland verschafft hatte. Das Gericht sah darin einen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrug. Noch können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.
Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers. Sky weist darauf hin, dass es sich dabei um Straftaten handle, die Sky schädigen und auf dem Rücken Millionen ehrlicher Kunden begangen würden. Im konkreten Fall hatten Experten bei Sky den nun Verurteilten bereits seit einigen Jahren beobachtet.
Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."
Quelle: dwdl
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