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HOT Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Ein Cardsharing-Anbieter aus Niedersachsen wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 2012 war ein Ring aufgeflogen, über den der 51-jährige Verurteilte zahlreiche illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatte.

Ein Cardsharing-Fall, der 2012 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte, ist am heutigen Freitag mit einem Urteil des Amtsgerichts Stolzenau (Niedersachsen) vorläufig zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte einen Cardsharing-Ring im Raum Niedersachsen aufgebaut und illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland über das Internet an zahlreiche Kunden verkauft.

Bei Sky begrüßte man das harte Urteil des Gerichts. "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt“, so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky.

Im vergangen Jahr war der Cardsharing-Ring durch Ermittlungen der Behörden ausgehoben worden. Zum Ermittlungserfolg hatten auch Sky Deutschland und der Anbieter von Verschlüsselungssystemen Nagravision entscheidend beigetragen, indem die Unternehmen eigene Recherchen durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden zur Verfügung gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Digitalfernsehen

18 Monate Haftstrafe für Cardsharing-Betreiber – Illegale Nutzung des Pay-TV-Angebots von Sky

Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Cardsharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, teilte Sky am 20. Dezember mit.

Intensive Recherchen führten zu Ermittlung des Täters
Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch.

Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: „Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität.

Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen – in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision – bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."

Hintergrund

Beim sogenannten Cardsharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Cardsharing-Servers. Cardsharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky-Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.

Quelle: INFOSAT

Sky: Haftstrafe für Card-Sharing-Anbieter

Sky freut sich über eine 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung für einen 51-Jährigen, der übers Web im sogenannten Card-Sharing-Verfahren Dritten gegen Bezahlung Zugang zu Sky verschafft hatte.

Das Amtsgericht Stolzenau hat einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil dieser von Dritten Geld kassiert hatte und diesen dann über das sogenannte Card-Sharing Zugriff auf die Pay-TV-Programme von Sky Deutschland verschafft hatte. Das Gericht sah darin einen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrug. Noch können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.

Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers. Sky weist darauf hin, dass es sich dabei um Straftaten handle, die Sky schädigen und auf dem Rücken Millionen ehrlicher Kunden begangen würden. Im konkreten Fall hatten Experten bei Sky den nun Verurteilten bereits seit einigen Jahren beobachtet.

Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."

Quelle: dwdl
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Kleine Anmerkung zum letzten Absatz:

Solange der Nutzer lediglich das Sky-Signal empfängt, ohne es weiterzuleiten, ist das Betrachten von Sky-Livestreams laut vorherrschender juristischer Interpretation eben nicht illegal, auch wenn es gewisse Kanzlein anders sehen mögen.

Gruß

Fisher
 
Illegale Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber wird zu Haftstrafe verurteilt

· Amtsgericht Stolzenau verurteilt Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
· Dr. Andreas Rudloff: „Ein entscheidender weiterer Schritt in der Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität“

Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Card-Sharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."

Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers. Card-Sharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.

Über Sky Deutschland:

Sky Deutschland ist mit über 3,5 Millionen Kunden das führende Abo-TV-Unternehmen in Deutschland und Österreich. Sky bietet Live-Sport, aktuelle Filme, preisgekrönte Serien, Kindersendungen und Dokumentationen. Sky Abonnenten können bis zu 80 Sender in einzigartiger HD-Qualität inklusive eines 3D-Senders sehen. Dank der Innovationen Sky Go und Sky Anytime ist das Programm auch unterwegs sowie auf Abruf zu empfangen.

Quelle: Sky
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

So ist das auch richtig. Jeder der so sein Geld verdient gehört hinter Gitter.
Hoffentlich erwischen sie noch mehr.
Scheiss Payserver!
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

...auch mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen mit einen Pay-Server Betreiber.
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Interessant wäre ja mal gewesen, wie viele Clients er bediente um so eine Strafe zu bekommen.

Steht ja nirgendswo
Weil auf anderen Seiten steht geschrieben, die höhe setzt sich nur in er Höhe zusammen wegen Drogenhandels usw das dazu kam...
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Um welchen Betreiber geht´s denn da überhaupt?
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

sowas ist nur in Deutschland möglich..1,5 Jahre Haft für SOWAS und für Todschlag wird man bei guten Anwalt mit Bewährung raus sein..unglaublich !
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Glaube ich nicht als ich mal 100 % tige Beweise gegen ein Payserver hatte und bei der Polizei war haben die nur Bahnhof verstanden und 0 Intresse
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

is mir alles Wurst die Sache !!!
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

hallo crazyfreak01
hauptsache was geschrieben ?? oder??
bin auch der meinung ,mann oder frau kann ja a bissl hs betreiben aber nicht kohle zu verdienen.
gruss

geschrieben an meinem läpi
 
AW: Sky: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Es steht Dir frei eine Onlinepetition einzureichen und die Abschaffung der Jugendstrafe zu fordern.
https://epetitionen.bundestag.de/

Dieses ewige gemaule über den Staat und die Gesetze hilft keinem, wenns dir nicht passt ändere es.
Ob deine Meinung das wiederspiegelt was die Allgemeinheit denkt, merkst du dann schnell wieviele deine Petition unterzeichnen.

bebe
 
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