Ein 47-Jähriger ist vor dem Landgericht Köln zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden:
Er hatte auf eBay Waren im Wert von 2.400 Euro ersteigert und bezahlt. Weil die Verkäuferin nicht lieferte,
mischte er mit vier Begleitern deren Wohnung auf.
Köln - Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung hat das Kölner Amtsgericht einen Mann verurteilt, der des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt war. Bernd T. (47, Name geändert) ist finanziell nicht schlecht gestellt. Zusammen mit seiner Frau, die ein Catering-Unternehmen betreibt, wohnt er im eigenen Haus. Er selbst ist EDV-Dozent. Zur Tat trieb ihn, dass er sich selbst „beraubt“ sah.
Am Abend des 10. Februar 2009 drang er mit vier weiteren Tätern, die den Ermittlern unbekannt geblieben sind, in die Wohnung einer Frau und ihres Lebensgefährten ein. Sie hatte einem der Männer die Tür aufgemacht, nachdem der ihr weisgemacht hatte, er wolle einen bei eBay ersteigerten Router abholen. Dieser Komplize war es auch, der den Freund der Frau aufforderte, ihm mehrere im Internet ersteigerte Sachen herauszugeben oder 2.400 Euro zurückzuzahlen. Als der Lebensgefährte sich weigerte, trugen die Täter kurzerhand mehrere Gegenstände aus der Wohnung: außer einem Breitbandrouter zwei Computer, drei Flachbildschirme und ein Mobiltelefon. Zusammen waren die Geräte 3.510 Euro wert. Während des Raubs hielten die Täter das Paar in Schach. Als der Lebensgefährte versuchte, mit seinem Handy die Polizei zu verständigen, drehte ihm einer der Männer die Hand um und nahm ihm das Telefon ab.
Überfall „ausgesprochen gut geplant“
Tatsächlich hatte Bernd T. bei dem Paar EDV-Artikel im Gesamtwert von 2.400 Euro erworben und das Geld bereits überwiesen. Weil die Lieferung ausblieb, beschloss er, auf gewaltsamem Wege für „Schadenersatz“ zu sorgen. Der 47-Jährige ist nicht vorbestraft und legte ein umfassendes Geständnis ab. Das Schöffengericht erkannte auf einen minderschweren Fall, weil der Angeklagte „ursprünglich selbst Geschädigter und darauf aus war, vermeintliches Unrecht auszugleichen“. Gegen ihn spreche allerdings, dass er und die anderen Männer das Vorgehen „ausgesprochen gut geplant“, zum Bespiel vorher „in nicht unerheblichem Umfang Erkundigungen über die Geschädigten eingezogen“ hätten. Dies zeuge von “einer besonderen kriminellen Energie“. Doch in der Verhandlung habe der 47-Jährige einen „einsichtigen und reuigen Eindruck“ gemacht. Vor allem aus diesem Grund sei es vertretbar, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Er sei sich sicher, dass Bernd T. „strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung treten wird“, sagte der Richter zum Abschluss der Verhandlung.
Quelle: ksta