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Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

TV Pirat

Elite Lord
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Witz: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze in Bochum


In diesen Tagen ist ja „Klartext“ angesagt: Steinbrück hat die Vorsitzenden zweier grosser italienischer Wählervereinigungen als „Clowns“ bezeichnet – natürlich ohne sie beleidigen zu wollen. Die SPD-Führung springt ihm zu Hilfe. Ob im „Amt für Soziales und Wohnen“ und im Jobcenter auch Clowns aktiv sind ist hier unbekannt – ein Witz ist es immer wieder was sie tun, allerdings zu Lasten der Hartz IV-Betroffenen.

Jetzt haben sie ein Papier veröffentlicht, das sie nennen: „Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII“. Entweder haben sie die Diskussionen und Gerichtsentscheide der letzten Jahre verschlafen oder sind einfach frech und versuchen es noch einmal mit der bekannten Methode „Aussitzen“.

Ein den Anforderungen des Bundessozialgerichts genügendes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen erfordert aufwendige sozialwissenschaftliche Erhebungen und eine entsprechende wissenschaftliche Bearbeitung. Dabei können Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entstehen. Dieser zusammengekloppte Witz auf vier Seiten lohnt nicht sich weiter damit zu befassen ... . Wie üblich haben sie das Papier klammheimlich erstellt und weder Sozialausschuss und Rat noch die Betroffenen, Beratungsstellen und die Öffentlichkeit informiert. Link ist nicht mehr aktiv.. (Norbert Hermann für Bochum Prekär)

Hartz IV Betrug im Jobcenter

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

...wenn man so sieht, was mittlerweile alles an Harz4 gezahlt wird, wundere ich mich, warum ich noch arbeiten gehe !!

satelli
 
AW: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

@satelli

sei froh das du einen Job hast und nicht auf Hartz IV angewisen bist, denn glaub mir es ist nicht
alles Gold was glänzt und glaub nicht das du super von Hartz IV leben kannst.

gruß TV Pirat
 
AW: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

Hallo pirat,
zähle doch mal auf, auf was man als Hartz-Familie mit Kindergartenkind "Anspruch" hat, da kommt ein normaler Netto-Arbeitslohn nicht mal ansatzweise ran...schon gar nicht im Osten des Landes
Die sogenannte "2.Miete" steigt seit Jahren ins unermessliche- scheinbar bekommen das die Hartz4- Empfänger nicht mit, weil zahlen tuts ja das Amt !

satelli
 
AW: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

Ich muss auch jedes Jaht wieder sehn, dass ich mit dem Strom und Wasser hinkomme. Zahlt mir keiner. Gut, dass ich noch Internet von meinem Bruder bezahlt bekomme. Da kann ich bei Verivox etwas sparen.
 
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