Bewertungen in Online-Portalen sind umstritten - drei Fitness-Studios hatten den US-Dienst Yelp daher auf Unterlassung verklagt. Nun hat ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt.
Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig in Deutschland alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision zugelassen wurde. Yelp erklärte, man werde den Weg zum Bundesgerichtshof nach Analyse der Urteilsbegründung prüfen.
Kritik an Empfehlungssoftware
Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil bei Yelp nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet.
"Die schaden kleinen Unternehmen", sagte Holland. "Wer geht denn da noch hin, wenn man schlechte Bewertungen hat?" Die 66-Jährige sieht sich als Vorkämpferin. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagte sie. "Dass wir gewonnen haben, freut mich gerade für diese kleinen Firmen. Das ist wie David gegen Goliath."
Yelp erklärte, das Urteil beziehe sich auf eine frühere Version der Website - und habe nichts an der aktuellen Darstellung auszusetzen, bei der darauf hingewiesen werde, dass es sich um "empfohlene Bewertungen" handele.
Nicht der erste Streit
Auf Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Geschäfte aller Art zu bewerten - von einem Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen ("Wow! Besser geht's nicht"). Welche Bewertungen dem Besucher der Website angezeigt werden und wie hoch die Gesamtbewertung ausfälle, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Bewertungen als "empfohlen" angezeigt werden. Die Empfehlungen werden von einer Software nach verschiedenen Kriterien erstellt. Ziel ist, gefälschte Bewertungen, die Nutzer in die Irre führen können, herauszufiltern.
Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie viele Bewertungen ein Nutzer bisher abgegeben hat: Wer er neu oder wenig aktiv ist, landen seine Beiträge oft unter den "nicht empfohlenen". Nutzer können diese Bewertungen zwar in einem gesonderten Bereich trotzdem einsehen, sie werden aber nicht bei der Durchschnittsnote einer Firma mitgezählt.
Einen heftigen Streit um das Thema gab es bereits vor einigen Jahren, weil die Yelp-Software nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype viele der neu dazugekommenen Bewertungen verwarf. Damals hielt das Vorgehen von Yelp aber gegen Klagen stand. Die Firma verwies deshalb in ihrer Reaktion darauf, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Hamburg und Köln ihr Recht gegeben hätten.
Quelle; onlinekosten
Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig in Deutschland alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision zugelassen wurde. Yelp erklärte, man werde den Weg zum Bundesgerichtshof nach Analyse der Urteilsbegründung prüfen.
Kritik an Empfehlungssoftware
Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil bei Yelp nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet.
"Die schaden kleinen Unternehmen", sagte Holland. "Wer geht denn da noch hin, wenn man schlechte Bewertungen hat?" Die 66-Jährige sieht sich als Vorkämpferin. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagte sie. "Dass wir gewonnen haben, freut mich gerade für diese kleinen Firmen. Das ist wie David gegen Goliath."
Yelp erklärte, das Urteil beziehe sich auf eine frühere Version der Website - und habe nichts an der aktuellen Darstellung auszusetzen, bei der darauf hingewiesen werde, dass es sich um "empfohlene Bewertungen" handele.
Nicht der erste Streit
Auf Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Geschäfte aller Art zu bewerten - von einem Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen ("Wow! Besser geht's nicht"). Welche Bewertungen dem Besucher der Website angezeigt werden und wie hoch die Gesamtbewertung ausfälle, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Bewertungen als "empfohlen" angezeigt werden. Die Empfehlungen werden von einer Software nach verschiedenen Kriterien erstellt. Ziel ist, gefälschte Bewertungen, die Nutzer in die Irre führen können, herauszufiltern.
Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie viele Bewertungen ein Nutzer bisher abgegeben hat: Wer er neu oder wenig aktiv ist, landen seine Beiträge oft unter den "nicht empfohlenen". Nutzer können diese Bewertungen zwar in einem gesonderten Bereich trotzdem einsehen, sie werden aber nicht bei der Durchschnittsnote einer Firma mitgezählt.
Einen heftigen Streit um das Thema gab es bereits vor einigen Jahren, weil die Yelp-Software nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype viele der neu dazugekommenen Bewertungen verwarf. Damals hielt das Vorgehen von Yelp aber gegen Klagen stand. Die Firma verwies deshalb in ihrer Reaktion darauf, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Hamburg und Köln ihr Recht gegeben hätten.
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